Nicht vergessen: Einwegplastik wird 2021 verboten

Nicht vergessen: Einwegplastik wird 2021 verboten
(Bild: Bundesregierung)

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Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind künftig nicht mehr erlaubt – auch Wattestäbchen und Luftballonstäbe mit Kunststoff. Ab dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung solcher Einwegartikel aus Plastik EU-weit nicht mehr erlaubt – zum Schutz des Meeres und der Umwelt.

Stündlich werden allein rund 320.000 Einweg-Becher in Deutschland verbraucht – davon bis zu 140.000 To-go-Becher, so das Bundesumweltministerium. Die Abfall-Bilanz von Einweggeschirr und To-go-Verpackungen betrug im Jahr 2017 mehr als 346.000 Tonnen, ergab eine Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung.

Was kann ich selbst tun, um Plastikmüll zu vermeiden? In vielen Supermärkten gibt es Produkte ohne Verpackung. Besonders umweltfreundliche Produkte weist das Umweltzeichen „Blauer Engel“ aus. Zudem kann man den täglichen Kaffee to go in vielen Städten bereits im Pfandbecher kaufen. Auch mit dem Abfallvermeidungsprogramm von Bund und Ländern werden Ideen und Projekte gefördert, wie sich Müll vermeiden lässt.

(Bundesregierung Nov. 2020)