Neues Innovationsprogramm Pflege 2022

Neues Innovationsprogramm Pflege 2022
Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration. (Bild: picture alliance / Eibner-Pressefoto | EIBNER/DROFITSCH)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Stuttgart – Pflegebedürftige Menschen in Baden-Württemberg sollen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben auch in ihrem häuslichen Umfeld führen können. Kurzzeitpflege trägt dazu bei, häusliche Pflegesituationen zu entlasten und zu stabilisieren. Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha hat am 28. Juli in Stuttgart den Förderaufruf zum Innovationsprogramm Pflege 2022 vorgestellt.

Die Programmlinie unterstützt innovative Konzepte, welche vor allem die Kurzzeitpflege weiterentwickeln. „Mit Kurzzeitpflegeplätzen wollen wir sowohl vorübergehende pflegende Angehörige entlasten als auch einen Drehtüreneffekt nach Krankenhausaufenthalten – gerade bei älteren Menschen – verhindern“, sagte Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha. „Mir ist es wichtig, dass ausreichende und qualitativ hochwertige Plätze zur Verfügung stehen. Mit der Ausrichtung des Förderschwerpunkts auf diesen Aspekt wollen wir neue Akzente setzen und Verbesserungen erreichen.“

Denkbar sind neue Formen der Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege besteht bundesweit ein Mangel an Plätzen. Zahlreiche, insbesondere alleinstehende ältere pflegedürftige Menschen können sich nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause nicht versorgen. Durch ein fehlendes Angebot kann auch das häusliche Umfeld nicht im notwendigen Umfang entlastet werden. Das Land unterstützt daher besondere Konzepte der qualitativen Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege. Denkbar sind neue Formen der Kurzzeitpflege, z. B. Kurzzeitpflege im Umfeld einer (geriatrischen) Reha-Klinik, ergänzende mobile geriatrische Reha im Zusammenhang mit Kurzzeitpflege oder eine Neugestaltung von Übergängen.

Angebote der Nacht- oder Tagespflege sollen intensiv gefördert werden

„Es würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Träger von Pflegeeinrichtungen neue Ideen und Konzepte einreichen, die für die Betroffenen und ihre Angehörigen passgenaue Lösungen für die jeweilige Situation bieten“, so Lucha. Innovationsprogramm Pflege Im Jahr 2022 werden Angebote der Nacht- oder Tagespflege investiv gefördert, und – wie bisher – können auch solitäre Kurzzeitpflegen als ausschließlich investive Projekte eingereicht werden. Zudem kommen auch investive Projekte der Kurzzeitpflege in Betracht, die einen Bezug zum Krankenhausbereich aufweisen. Darüber hinaus sind auch Ideen, Konzepte und Modelle mit Blick auf die neu eingeführte Übergangspflege als Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt erwünscht, die zur Verbesserung der Situation bei der Kurzzeitpflege beitragen können.

Den ausführlichen Förderaufruf finden Sie unter www.sm.baden-wuerttemberg.de/foerderaufrufe. Die ausgefüllten Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Pflege 2022 müssen bis spätestens 28. Februar 2022 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein.

(Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration)