Neue Parkregelung in Kraft getreten

Für das Parken in gewissen Abschnitten gelten nun neue Bestimmungen.
Für das Parken in gewissen Abschnitten gelten nun neue Bestimmungen. (Bild: pixabay)

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Tuttlingen – In der Straße „Hinterm Bild“ gilt – laut städtischer Mitteilung – ab sofort Anwohnerparken. Wer keinen Bewohner-Parkausweis besitzt, dürfe das Fahrzeug tagsüber nur noch maximal für zwei Stunden dort abstellen.

In der relativ engen Straße ist – so die Stadt Tuttlingen weiter – bereits jetzt nur auf einer Seite das Parken erlaubt, dabei dürften auch Teile des Gehweges benutzt werden. Da es immer wieder Klagen über Dauerparkende gab, wird die Regelung jetzt strenger gehandhabt.

Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden

Ab sofort gilt „Hinterm Bild“ tagsüber eine Höchstparkdauer von zwei Stunden. Dauerhaft Parken dürfen nur noch Anwohnende mit entsprechendem Ausweis. Die entsprechenden Schilder habe der Bauhof inzwischen bereits aufgestellt.

„Hinterm Bild“ gelten nun ähnliche Regeln wie schon in der Unteren Vorstadt, der Dammstraße und im Flachsweg. Auch hier seien weite Teile der vorhandenen Parkplätze begrenzt oder für Anwohner/ innen reserviert. Die Ausweise für die verschiedenen Bereiche haben unterschiedliche Geltungsbereiche:

– Bewohner/ innen der Straße Hinterm Bild dürften mit Bewohner-Parkausweis Hinterm Bild und in der Unteren Vorstadt parken

– Für Bewohner / innen der Untere Vorstadt, des Flachswegs und der Dammstraße gelten die Ausweise in der  Unteren Vorstadt und in der Dammstraße

Die Ausweise können im Bürgerbüro beantragt werden – wegen der Corona-Pandemie bucht man dafür idealerweise online einen Termin unter www.tuttlingen.de.

(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)