Neue Regeln erschweren Arbeit der Gesundheitshandwerker

Neue Regeln erschweren Arbeit der Gesundheitshandwerker
Neue Anforderungen an Digitalisierung, Datenschutz und erhöhte Dokumentationspflichten durch die MDR stellen Gesundheitshandwerke aktuell vor Herausforderungen. (Bild: www.amh-online.de )

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Ulm – Gesundheitskonferenz in der Handwerkskammer Ulm diskutiert Auswirkungen der EU-Medizinprodukteverordnung auf regionales Handwerk.

Augenoptiker, Zahntechniker, Hörakustiker, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher sind ein wichtiger Teil des Gesundheitssystems: Sie sind erste Anlaufstelle für ihre Kundinnen und Kunden, die eine medizinische Versorgung benötigen. Sie sind kompetente Beratung vor Ort. Das Handwerk mit seinen überwiegend mittelständischen, inhabergeführten Betrieben fördert und steigert so die Versorgungsqualität im Land.

Auf der jährlichen gemeinsamen Gesundheitskonferenz des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) und der Handwerkskammer Ulm tauschten sich die Gesundheitshandwerker jetzt zu den aktuellen Herausforderungen für die Branche aus. „Sind die Gesundheitshandwerke stark und können ihrer Arbeit nachkommen, ist die Bevölkerung unserer Region gesünder“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.  

Hinzu kommt außerdem, dass leistungsfähige Betriebe — darunter auch das Gesundheitshandwerk — eine Region prägen. Sie schaffen Arbeitsplätze vor Ort, bilden Fachkräfte aus und machen Wohnorte attraktiv. Allein zwischen Ostalb und Bodensee arbeiten mehr als 120.000 Beschäftigte und rund 8.000 Azubis in den über 19.500 Handwerksbetrieben. 580 Betriebe im Gebiet der Handwerkskammer Ulm sind in der Gesundheitsbranche tätig. Für sie wird es immer schwieriger, im Wettbewerb mit den großen Konzernen in den USA zu bestehen. Neue Anforderungen an Digitalisierung, Datenschutz, aber auch erhöhte Dokumentationspflichten sorgen für eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Markt.

Seit einem halben Jahr nun spüren die Gesundheitshandwerker die Auswirkungen und Herausforderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR). Unter Medizinprodukten versteht die Verordnung alle Produkte, die dazu dienen, am Menschen eine Krankheit, Verletzung oder Behinderung vorherzusagen, zu diagnostizieren, zu überwachen oder zu behandeln. Wer Medizinprodukte herstellt, mit ihnen handelt oder vorgefertigte Produkte an Patienten anpasst, ist davon betroffen.

Bei der Gesundheitskonferenz sind sich die Vertreter von Hörakustiker, Zahntechniker, Augenoptiker oder Orthopädietechniker und Orthopädieschuhtechniker einig, dass sie für ihre Kundinnen und Kunden Vertrauenspersonen sind. Sie gingen auf deren Nöte und Wünsche ein. In erster Linie sei es immer der Mensch, der dabei im Vordergrund stehe — und stehen sollte. Erst an zweiter Stelle dürfe die Dokumentation folgen.

Die Nachweisdokumentation über die Einhaltung der grundlegenden Leistungs- und Sicherheitsanforderungen an die Produkte verlangt den Gesundheitshandwerkern personelle und finanzielle Ressourcen ab. Dabei macht die MDR nur wenige Ausnahmen für Sonderanfertiger. Sie kennt auch keine Zwischenprodukte. Die Folgen: Die Innovationskraft nimmt ab, das Wissen wandert langfristig vom Standort weg und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger verschlechtert sich.

„Immer wichtiger wird es deshalb für Gesundheitshandwerker sich zusammenzuschließen und gemeinsam mit ihren Innungen und Fachverbänden Schwierigkeiten anzusprechen und Lösungen aufzuzeigen“, betont Julia Steckeler, Geschäftsführerin der MedicalMountains GmbH, in ihrem Fachvortrag bei der Gesundheitskonferenz. Ihr Ratschlag: „Erarbeiten Sie gemeinsam Strategien und Argumentationslinien, um die MDR auch für die Gesundheitshandwerke praxistauglich zu machen und unterstützen Sie sich gegenseitig.“

(Pressemitteilung: Handwerkskammer Ulm)