Neue Parkgebührensatzung für Singen

Erhöhung der Parkgebühren in Singen / Symbolbild
Erhöhung der Parkgebühren in Singen / Symbolbild (Bild: picture alliance / Christoph Schmidt/dpa | Christoph Schmidt)

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Singen – Zum 1. Oktober tritt die neue Parkgebührensatzung der Stadt Singen in Kraft. Die Parkgebühren in der Innenstadt erhöhen sich auf einen Euro pro angefangener halben Stunde. Nördlich der Freiheitstraße ist ein neuer Bewohnerparkbereich entstanden, in dem erstmals Parkgebühren in Höhe von 50 Cent pro angefangene halbe Stunde erhoben werden, während Bewohner mit entsprechendem Ausweis ganzjährig parken können.

Die Stadt Singen hat als Ausgangspunkt im Sommer 2020 das Integrierte Mobilitätskonzept fertiggestellt, das Kfz-Verkehr, ÖPNV, Fußverkehr und Radverkehr gemeinsam betrachtete. Zentrale Punkte des Leitbildes sind die Reduzierung der Dominanz des Kfz-Verkehrs und Verkehrsvermeidung durch eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung, um Klima- und Umweltschutz in Singen zu stärken und die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen.

Bislang waren die Parkgebühren auf den Parkplätzen in der Stadt durchgängig niedriger als in den Parkhäusern, da sie zuletzt 1990 erhöht worden waren. Dies führte zu regelmäßigem und langwierigem Parksuchverkehr in der Innenstadt, der die Umweltbelastung erhöht. Um die Verkehrssituation in der Innenstadt zu entspannen, sollen die Besucher idealerweise sofort in die Parkhäuser geführt werden.

Die neuen Parkhäuser Herz-Jesu-Platz, Bahnhofstraße Ost, Cano und Julius-Bührer-Straße bilden zusammen mit den schon bestehenden einen dichten Ring von insgesamt zwölf Parkhäusern um die zentrale Innenstadt mit insgesamt rund 2650 Parkplätzen. Kurze Wege führen die Besucher direkt von den Parkhäusern in die Innenstadt. Ebenfalls wenige Fußminuten von der Innenstadt entfernt liegen die Gratis-Parkplätze Festplatz und Landesgartenschau.

Dem neuen Parkraumkonzept vom November 2020 folgend hat der Gemeinderat die Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt auf einen Euro pro angefangene halbe Stunde zum 1. Oktober beschlossen. Zudem wird zwischen Freiheitstraße, Erzbergerstraße, Widerholdstraße und Ringstraße ein neuer Parkbereich geschaffen. Alle betroffenen Anwohner in diesem Quartier haben Anfang September ein Schreiben der Stadt Singen erhalten mit den entsprechenden Informationen. In diesem Gebiet werden am 1. Oktober Parkgebühren in Höhe von 50 Cent pro halbe Stunde erhoben. Anwohner mit Bewohnerparkausweis F dürfen im gesamten Quartier parken. Die Major-Scherer-Straße, Tittisbühl und die nördlichen Enden von Thurgauer Straße und Alpenstraße sowie die Zeppelinstraße sind zukünftig reine Bewohnerparkbereiche.

Wer Rückfragen dazu hat, kann sich per Mail an [email protected] wenden.

(Pressemitteilung: Stadt Singen)