Neue Grundsteuerbeträge erreichen erst in 2025 Gültigkeit

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Wohnblock / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Wangen – Veränderungen in der Grundsteuer B kommen – laut städtischer Mitteilung – erst ab dem 1. Januar 2025 auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wangen zu. In der Zwischenzeit müssten diverse Parameter durch das Finanzamt und die Kommunen neu festgelegt und dann die Bescheide verschickt werden.

Grundlage dafür sei das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz. Bei der Grundsteuer B handle es sich um sämtliche Grundstücke mit Ausnahme der für Land- und Forstwirtschaft gültigen Grundsteuer A. Grundlage für die Berechnung ist der Grundsteuerwert, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ergibt.

Bodenrichtwerte werden – so die Stadt weiter – durch die jeweiligen Gutachterausschüsse der Kommunen bis zum 1. Januar 2021 festgelegt. Der Grundsteuerwert wird dann wiederum mit einer Grundmesszahl multipliziert. Diese Zahl wurde vom Bund festgelegt und von bisher 3,5 auf 1,3 Promille gesenkt.

Bis zu diesem Punkt sind die Finanzämter bei der Berechnung der Zahlen in der Pflicht. Wenn die Stadt Wangen die Messbeträge aller Grundstücke im Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften erhalten hat, könne sie den neuen Hebesatz für die Grundsteuer festlegen. Wahrscheinlich wird die Datenbasis dafür erst im Lauf des Jahres 2024 vollständig sein.

Dies bedeutet, dass voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 die konkreten Grundsteuerforderungen festgelegt werden können. Ziel des neuen Verfahrens ist es, eine aktualisierte und gerechtere Steuerfestlegung zu erhalten. Diese Forderung wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erhoben.

Der Gesetzgeber war damit in der Pflicht, ein neues Vorgehen für die Grundsteuerberechnung zu entwickeln. Nach dem bisher geltenden Verfahren wird die Grundsteuer auf der Basis von Einheitswerten berechnet, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den Ländern der ehemaligen DDR aus dem Jahr 1935 stammen.

Die Richter waren der Meinung, dass diese Werte bei der Berechnung der Grundsteuer die tatsächliche Entwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße darstellen würden.  Erklärtes Ziel sei also nicht, durch das neue Verfahren mehr Geld in die öffentlichen Kassen zu spülen, sondern die Zahlungen gerechter zu verteilen. 

 Antworten auf viele Fragen der Neufestlegung sind unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/ hinterlegt.