Neue Einbahnstraßenregelung wird eingeführt

So wird die neue Verkehrsführung aussehen.
So wird die neue Verkehrsführung aussehen. (Bild: Stadt Konstanz)

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Konstanz – Zur Entlastung der Verkehrssituation wird – laut städtischer Mitteilung – probeweise ein Teilstück der Schottenstraße für den motorisierten Verkehr als Einbahnstraße ausgewiesen. Der Abschnitt beginnt bei der Kreuzung Schottenstraße / Gartenstraße und erstreckt sich über den nördlichen Teil der Schottenstraße bis zum Webersteig.

Fahrradfahrende sind – so die Stadt Konstanz weiter – von der Einbahnregelung ausgenommen und können die Straße nach wie vor in beide Richtungen befahren. Als Fahrradstraße wird die Schottenstraße täglich von unzähligen Teilnehmer / innen aller Verkehrsarten genutzt.

Das dichte Verkehrsaufkommen berge ein entsprechendes Gefahrenpotential – vor allem für den Rad- und Fußverkehr. Zusätzlich ergeben sich durch die den Verkehrsraum prägende Baustelle „Laubenhof“, sowie weiteren kleineren Baustellen, dort immer wieder unübersichtliche Situationen und Behinderungen für die Fahrradfahrenden.

Die Beschilderung erfolge zunächst provisorisch. Sollte die erwartete Verbesserung der Verkehrssituation eintreten, solle diese Regelung dauerhaft eingeführt werden.