Neue Corona-Verordnung tritt am Montag in Kraft – Im Landkreis Ravensburg gelten die Regelungen der Inzidenzstufe 1

FFP2-Schutzmaske mit der Aufschrift Inzidenz und nach unten gerichtetem Pfeil, Symbolfoto sinkender Inzidenzwert
FFP2-Schutzmaske mit der Aufschrift Inzidenz und nach unten gerichtetem Pfeil, Symbolfoto sinkender Inzidenzwert (Bild: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde)

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Kreis Ravensburg – Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung erlassen und die Regelungen an das derzeit deutlich entspanntere Infektionsgeschehen angepasst. Die Änderungen treten am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft.

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg bereits vor Geltung der neuen Corona-Verordnung unter 10 liegt, hat das Landratsamt heute bekanntgemacht, dass ab Montag die Regelungen der „Inzidenzstufe 1“ gelten.

Dies bedeutet unter anderem:

  • Private Treffen sind mit maximal 25 Personen möglich (geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit)
  • Private Veranstaltungen sind im Freien mit 300 Personen möglich
  • Private Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen mit 300 Personen möglich, die geimpft, genesen oder getestet sind
  • Diskotheken können mit einer Person pro 10m² öffnen. Dabei müssen alle Gäste einen Nachweis darüber haben, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, es muss ein Hygienekonzept vorhanden sein und die Datenerfassung ermöglicht werden
  • Für Gastronomie, Sport (ausgenommen Sportveranstaltungen) sowie Kultur und Freizeiteinrichtungen gelten keine besonderen Beschränkungen mehr

Grundsätzlich gilt:

Die neue Corona-Verordnung sieht vier Inzidenzstufen vor:

  • Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 50
  • Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zwischen 50 und 35
  • Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zwischen 35 und 10
  • Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 10

Für die Einordnung in die jeweilige Inzidenzstufe sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzen der jeweiligen Stadt- und Landkreise relevant, die täglich hier abgerufen werden können. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenz.

Grundsätzlich gilt in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, Öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Haltestellen wie Bahnhofsgebäuden etc. weiter eine Maskenpflicht. Auch die allgemeinen Regeln zur Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern gelten weiterhin im öffentlichen Raum und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrichtungen. Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

(Pressemitteilung: Landratsamt Ravensburg)