Neue Besuchsregelungen im Landratsamt ab 3. Januar 2022

Neue Besuchsregelungen im Landratsamt ab 3. Januar 2022
Schild verweist auf 3G-Regel, Symbolfoto (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)

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Sigmaringen – Ab Montag, 3. Januar 2022, gilt für Besucherinnen und Besucher aller Dienststellen des Landratsamtes die Pflicht zur Vorlage eines 3G-​Nachweises.

Zutritt zu den Dienstgebäuden des Landratsamtes haben nur noch Personen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. In den Gebäuden muss außerdem weiterhin ein medizinischer Mund-​Nasen-Schutz getragen werden.

Ein negativer Test kann in Form eines Antigen-​Schnelltests (24 Stunden gültig) oder eines PCR-​Tests (48 Stunden gültig) erfolgen. Der Nachweis muss von einer offiziellen Teststelle sein, beispielsweise von Arztpraxen, Apotheken oder zugelassenen Testzentren. Selbsttests können nicht anerkannt werden. Ergänzend zum 3G-​Nachweis ist ein Ausweisdokument erforderlich.

Die 3G-​Nachweise werden im Hauptgebäude an der zentralen Infothek bzw. in Nebengebäuden oder Außenstellen von den Personen, mit denen der Termin vereinbart wurde, überprüft. Personen, die keinen Nachweis über einen vorliegenden 3G-​Status vorlegen können, dürfen die Gebäude des Landratsamtes nicht betreten und werden abgewiesen.

Mit diesen Maßnahmen kann auch der Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden und die Kreisverwaltung kann den bestmöglichen Beitrag dazu leisten, das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Termine im Landratsamt sind dabei wie bisher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bekannt, können Termine direkt mit diesen vereinbart werden.

Ansonsten ist das Landratsamt unter der zentralen Rufnummer 07571 102-0 erreichbar. Der Grundsatz der vorherigen Terminvereinbarung hat auch große Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, da in der Regel längere Wartezeiten vor Ort entfallen und sie dann auf Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter treffen, die auf das jeweilige Anliegen bereits vorbereitet sind.

So können Anliegen noch zügiger abgewickelt werden, nicht zuletzt auch im Sinne des Infektionsschutzes.

(Quelle: Landkreis Sigmaringen)