Neu aufgestellte Schilder: Freilauffläche für Hunde

Freilauffläche für Hunde in Biberach.
Freilauffläche für Hunde in Biberach. (Bild: Stadtverwaltung Biberach)

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Biberach – Im Wolfental markieren neu aufgestellte Schilder den Beginn sogenannter Freilaufflächen für Hunde. Auf diesen Flächen gilt keine generelle Leinenpflicht, es sind jedoch auch hier einige Regeln zu beachten.

Freilaufflächen ermöglichen Hundehaltern, mit ihren Vierbeinern entspannt Gassi zu gehen und diese dabei frei umherlaufen und die Natur erkunden zu lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass von den Hunden keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgeht. Zudem müssen Verunreinigungen durch den Hund unverzüglich beseitigt werden. Die befüllten Hundetüten können in öffentlichen Abfallbehältern oder zu Hause im Mülleimer entsorgt werden. Keinesfalls sollten die Tüten einfach in der Landschaft liegen gelassen werden. Sobald man mit seinem Hund die Freilauffläche verlässt und wieder den sogenannten Innenbereich (Gebiete, in denen ein Bebauungsplan besteht sowie im Zusammenhang bebaute Ortsteile) betritt, ist der Hund wieder an der Leine zu führen.

(Pressemitteilung Stadt Biberach)