Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag auch in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag auch in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis
Ein Schild, das auf die 2G Regeln hinweist! / Symbolbild (Bild: picture alliance/dpa | Oliver Berg)

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Alb-Donau-Kreis/Ulm – Der Fachdienst Gesundheit im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Mittwoch, den 24. November 2021, rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Alb-Donau-Kreis und den Stadtkreis Ulm seit mehr als zwei Tagen in Folge über dem Wert von 500/100.000 Einwohner liegt.

Die Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist.

Damit treten für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm strengere Maßnahmen in Kraft. Die Basis hierfür ist die neue und am Mittwoch in Kraft getretene Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese sieht für besonders betroffene Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zusätzlich zur landesweit gültigen Alarmstufe II weitere Maßnahmen vor. Neben einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr für Ungeimpfte und nicht von COVID-19 genesene Menschen gilt im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, die 2G-Regel. Diese zusätzlichen Maßnahmen treten für den Alb-Donau-Kreis sowie den Stadtkreis Ulm zum morgigen Donnerstag, den 25. November 2021, in Kraft.

Das für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm zuständige Gesundheitsamt hat die entsprechende offizielle Feststellung bereits auf der Webseite des Landratsamtes in der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Bereits zum Mittwoch, den 24. November 2021, hat die baden-württembergische Landesregierung eine neue Corona-Landesverordnung veröffentlicht. Damit setzt sie die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 um. Neben der Basis-, Warn- und Alarmstufe sieht die neue Corona-Landesverordnung nun auch die Alarmstufe II vor.

Diese tritt in Kraft, wenn mehr als 450 COVID-19-Patienten landesweit auf den Intensivstationen liegen oder ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Da diese Werte landesweit erreicht werden, gelten die neuen Regelungen der Alarmstufe II bereits seit heute im Land.

Die aktualisierte Corona-Verordnung sowie ein Überblick des Stufenplan, sind auf der Homepage der Landesregierung abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.

(Pressemitteilung: Landratsamt Alb-Donau-Kreis)