Wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest müssen in Schwaben fast 20.000 Tiere eines Betriebes getötet werden. Die in der EU vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen sind bereits eingeleitet worden.
Wie das Landratsamt in Dillingen an der Donau am Dienstag bekannt gab, wurde das hochpathogene Vogelgrippe-Virus auf einem Hof im westlichen Landkreis nachgewiesen.
Der betroffene Betrieb wurde gesperrt und gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben mit einer Schutz- und Überwachungszone ausgestattet. Das Veterinäramt hat außerdem die Tötung des gesamten Nutz- und Hausgeflügelbestands angeordnet, was aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendig sei.
Ausbreitung der Geflügelpest muss verhindert werden
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest unter den Wildvögeln rasch erkennen zu können, wird das „Wildvogelmonitoring“ in Bayern konsequent verfolgt. Zusätzlich erforderliche Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage einer zentralen Risikobewertung, die an das aktuelle Geschehen angepasst wird.
Ansteckung von Menschen bislang nicht bekannt
Dass Menschen sich über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen mit dem Erreger infizieren können, ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten alle Geflügelhalter und Bürger, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen, die Tiere nicht anfassen, sondern etwaige Funde dem zuständigen Veterinäramt melden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter kann man auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ einsehen.
(Quelle: Landkreis Dillingen, dpa)