Tragischer Unfall in Böblingen: Hund überfahren und getötet – Fahrer fährt einfach weiter

Der überfahrene Hund verstarb trotz sofortiger Behandlung durch einen Tierarzt.
Der überfahrene Hund verstarb trotz sofortiger Behandlung durch einen Tierarzt. Symbolbild. (Bild: huettenhoelscher // iStock / Getty Images Plus)

Deutsche Presse-Agentur
Deutsche Presse-Agentur

Nach einem Autounfall in Böblingen ist ein Hund gestorben. Der Fahrer flüchtete nach dem Vorfall. Fahrerflucht ist in diesem Fall jedoch strafbar. Sogar eine Strafe wegen Tierquälerei ist möglich.

Der Unbekannter hatte das Tier am Mittwoch angefahren. Der Hund wurde sofort zum Tierarzt gebracht, erlag aber seinen Verletzungen und verstarb.

Das Szenario ist tragisch und leider kein Einzelfall: Nach einem Unfall mit einem Hund oder einer Katze halten viele Fahrer nicht an, um nach dem verletzten Tier zu sehen, sondern fahren einfach weiter. Manche sind geschockt und fahren deshalb weiter, anderen Autofahrern ist es schlichtweg egal.

Fahrerflucht ist auch bei Tieren strafbar

Der Tatbestand der Fahrer- oder Unfallflucht ist in Paragraf 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dabei handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden.

Tiere – und somit auch Hunde oder Katzen – gelten vor dem Gesetz als Sache. Wird also ein Hund überfahren, kann Fahrerflucht vorliegen. Deshalb sollten man im Zweifelsfall nicht einfach weiterfahren, sondern immer die Polizei rufen.

Anzeige wegen Tierquälerei möglich

Es können zudem noch weitere Strafe drohen, wenn man ein verletztes Tier nach einem Unfall einfach sich selbst überlässt und weiterfährt.

So kann beispielsweise ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, wenn das Tier unnötig leiden musste, weil der Fahrer nicht angehalten hat. Wenn der Tatbestand der Tierquälerei vorliegt, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden.

(Quelle: ADAC, bussgeldkatalog.org)