Die 11-jährige Katze Lilly kämpft nach einem schrecklichen Unfall ums Überleben. Ein Nachbar ignorierte das verletzte Tier tagelang – mit schweren Folgen.
Am Montag kurz vor 12 Uhr wurde Lilly schwer verletzt in einem Garten aufgefunden. Für ihre Besitzerin stand in diesem Moment die Welt still. „Sie war voller Maden, roch nach Verwesung und war komplett durchnässt und eiskalt“, berichtet sie. Nach Angaben des behandelnden Tierarztes war die Katze von einem Mähwerk erfasst und dabei schwer verletzt worden.
Verschwunden während des Urlaubs
Während die Besitzerin im Urlaub war, kümmerte sich eine Nachbarin um Lilly, die als reine Freigängerkatze nicht eingesperrt werden sollte. Bis Samstagmittag lief alles wie gewohnt, doch danach fehlte jede Spur von der Katze.
Am Sonntag erfuhr die Nachbarin durch einen weiteren Hausbewohner, dass er Lilly bereits am Vortag, schwer verletzt und blutend, vor der Haustür gesehen habe. Doch unternommen hatte er nichts. Weder verständigte er die Besitzerin, noch die betreuende Nachbarin oder einen Tierarzt. Warum er nicht reagierte, obwohl er wusste, dass Lilly betreut wird, ist unklar.
Tagelang im Regen und schwer verletzt
Lilly schleppte sich schwer verletzt auf drei Beinen unter ein Auto, wo ihre Blutspur selbst am Montag noch sichtbar war. Schließlich wurde sie in einem Nachbargarten entdeckt – stark unterkühlt, von Regen durchnässt, voller Maden und mit einem offenliegenden Hinterbein.
„Wir haben sie sofort zu einem Tierarzt gefahren, und dann begann der Kampf um Leben und Tod“, schildert die Besitzerin. Lilly litt an Untertemperatur, starken Schmerzen und einer offenen Verletzung am Fuß. Zusätzlich führte die Belastung durch Toxine zu einer Blutarmut.

Entscheidung für Amputation
Schon bald stand fest, dass Lillys Hinterbein nicht mehr gerettet werden konnte. Für die Besitzerin kam eine Einschläferung nicht infrage: „Kein Tier hat so etwas verdient, wenn es noch so viel Lebensfreude hat.“ Gemeinsam mit dem Tierarzt entschied sie sich für die Amputation. Am Dienstag wurde Lilly das Hinterbein entfernt.

Bereits jetzt sind knapp 3.000 Euro Tierarztkosten entstanden. Hinzu kommen die Kosten für Nachsorge und Rehabilitation. „Lilly hatte so viel Lebensfreude, die soll sie auch wieder zurückbekommen. Wir stehen schon mit Therapeuten in Kontakt, die ihr das Laufen auf drei Beinen beibringen werden, damit sie schnell wieder in Freiheit leben kann“, erklärt die Besitzerin.
Am Donnerstagmittag konnte Lilly nach Hause zurückkehren. Noch unsicher auf den Beinen, machte sie bereits die ersten Schritte in vertrauter Umgebung.

Rechtliche Einordnung
Die strafrechtliche Norm der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) gilt zwar nur für Menschen. Im Fall von Lilly greifen jedoch die Vorschriften des Tierschutzgesetzes (§ 1, § 17 TierSchG). Dieses verbietet es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder fortbestehen zu lassen.
Wer ein Tier in einer erkennbaren Notsituation bewusst ignoriert und keine zumutbaren Schritte zur Hilfe unternimmt – etwa den Besitzer verständigt, einen Tierarzt ruft oder den Tierschutz informiert –, kann sich deshalb wegen Tierquälerei durch Unterlassen strafbar machen.
Das Verhalten des Nachbarn ist damit nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann auch straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen haben, da er durch sein Unterlassen das Leiden erheblich verlängert und den Verlust des Beines mitverursacht hat.
Jede noch so kleine Spende hilft, Lillys Versorgung und Genesung zu unterstützen.
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(Quelle: Blaulichtreport Südschwaben/Allgäu)