Nach Pannen, Chaos und zu wenigen Nutzern: Aus für die luca-App

„Wir haben fertig“ - Baden-Württemberg wird aus luca-App aussteigen.
„Wir haben fertig“ - Baden-Württemberg wird aus luca-App aussteigen. (Bild: picture alliance/dpa | Christoph Soeder)

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Das Land Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch in Stuttgart mit.

Der Vertrag mit dem Anbieter wird nicht verlängert

Die finale Entscheidung fiel nach einem öffentlichen Experten-Hearing, dass das Gesundheitsministerium Anfang dieser Woche veranstaltet hatte. „Wir werden nun in einem geordneten Verfahren aus der Nutzung der luca-App aussteigen. Der Vertrag mit dem Anbieter culture4life läuft Ende März aus und wird nicht verlängert werden“, so Lucha. Bis dahin könne die luca-App zunächst weiterverwendet werden. Eine Übergangsphase soll den Nutzern und Anwendern nun die Möglichkeit bieten, sich auf die neue Situation einzustellen.

Luca-Daten werden praktisch nicht mehr abgefragt

„Die Entscheidung vor einem Jahr, die luca-App für die Kontaktpersonennach-verfolgung zu nutzen und damit den Menschen mehr Freiraum beispielsweise in Form von Gastro- oder Theaterbesuchen zu ermöglichen, war absolut richtig. Inzwischen hat sich die Pandemielage verändert. Mehr als 70 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg sind geimpft, gleichzeitig sind die Inzidenzen durch die Omikron-Variante exponentiell gestiegen, und die Kontaktpersonennachverfolgung der Gesundheitsämter konzentriert sich nunmehr auf gefährdete Gruppen und große Ausbrüche. Dadurch werden die luca-Daten praktisch nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen durch die Gesundheitsämter abgefragt und für deren Ermittlungstätigkeiten herangezogen“, so Lucha weiter.

Jetzt heißt es abwarten

Die Landesregierung wird nun darüber beraten, ob und in welcher Form die individuelle Kontaktpersonennachverfolgung dem jeweiligen Pandemiegeschehen angepasst werden kann und welche Hilfsmittel dafür in Frage kommen. Bis zu einer Änderung der weiterhin gültigen Regelungen zur Datenerfassung, beispielsweise in der Gastronomie, wird Luca allerdings weiter genutzt werden können.

(Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration)