Mit dem Bausparvertrag in den Hobbyraum

Mit dem Bausparvertrag in den Hobbyraum
Für die Einrichtung eines Hobbyraums lässt sich der Bausparvertrag verwenden. (Bild: Uwe Strachovsky/be.p)

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Was den Komfort erhöht, gilt als wohnwirtschaftlicher Zweck

Berlin (be.p) Ein Bausparvertrag ist auch für Mieter interessant. Sie können die Bausparsumme – das selbst angesparte Guthaben und das Bauspardarlehen – verwenden, wenn die geplante Modernisierung einem wohnwirtschaftlichen Zweck dient.

Dieser Begriff ist auslegbar und umfasst nahezu alles, was einer Verbesserung der Wohnqualität dient. Dazu gehören in einer gemieteten Wohnung zum Beispiel der Einbau einer Küche, neue Türen, die barrierefreien Umbauten im Badezimmer und der Ausbau eines zur Wohnung gehörenden Kellerraumes als Hobbyraum. Eine Liste wohnwirtschaftlicher Verwendungsmöglichkeiten hat jede Bausparkasse parat. „Sollte das Vorhaben nicht in dieser Liste stehen“, so Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen, „kann zumindest das Guthaben dafür eingesetzt werden, sofern es nicht mit der Wohnungsbauprämie gefördert wurde.

Wichtig für Mieter, die selber Hand anlegen wollen: Vorher ist stets das Einverständnis des Vermieters einzuholen und zu klären, was zum Beispiel mit dem Hobbyraum im Keller geschehen soll, wenn der Mieter auszieht. (be.p)

Katrin Baum