Ministerium: Eventuell doch keine Maskenpflicht in Clubs

Ein Schild mit der Aufschrift «Mundschutzpflicht».
Ein Schild mit der Aufschrift «Mundschutzpflicht». (Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild)

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Stuttgart (dpa/lsw) – Feiernde müssen vielleicht doch keine Masken in Clubs und Diskotheken tragen.

Das Sozialministerium teilte am Montag in Stuttgart mit, dass für Innenräume laut der Corona-Verordnung zwar grundsätzlich eine Maskenpflicht gelte. Allerdings würden in der Begründung der Verordnung, die am Dienstag veröffentlicht werden solle, Details zu Ausnahmen aufgenommen. «Da in Clubs die 3G-Regel durch einen verpflichtenden PCR-Test verschärft ist, könnte hier unter Umständen von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche Abstand genommen werden», teilte eine Behördensprecherin mit.

Außerdem hätten Club-Betreiber von sich aus angeboten, künftig nur noch Geimpfte oder Genesene einzulassen und dafür die Auslastung etwas herunterzufahren. «Wir werden den Clubs für diese Woche noch Gespräche anbieten und sind zuversichtlich, dass wir hier zu einer sicheren, guten Lösung kommen», sagte die Sprecherin weiter.