Minijobs in Privathaushalten: Anmelden lohnt sich

Minijobber sollten bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Minijobber sollten bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. (Bild: picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow/SULUPRESS.DE)

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Einkaufen, putzen, Wäsche waschen, kochen: Fehlt ihren Auftraggebern dafür die Zeit oder Kraft, kümmern sich Haushaltshilfen um die vielen alltäglichen Pflichten. Um die „Perlen“ regulär und nicht schwarz zu beschäftigen, müssen sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Eine Anmeldung ist für beide Parteien von Vorteil

So sind die Minijobber bei einem Unfall im Haushalt finanziell abgesichert. Außerdem haben sie Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Darüber hinaus erwerben sie Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dafür zahlt der Arbeitgeber insgesamt 12,99 Prozent an Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Hinzu kommt eine zweiprozentige Pauschsteuer. Im Gegenzug kann der Arbeitgeber 20 Prozent der Gesamtausgaben, maximal bis zu 510 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen.

Minijob-Zentrale hilft

Im „Haushaltsscheckverfahren“ kann eine Haushaltshilfe schnell und einfach bei der Minijob-Zentrale registriert werden. Am schnellsten geht das online auf der Homepage der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de).

Die Minijob-Zentrale übernimmt dann den Großteil der Arbeitgeberpflichten, etwa die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung.

Weitere Infos gibt’s beim kostenfreien Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung: Tel. 0800 1000 4800.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)