Mietspiegel ab 2022 für Baienfurt, Baindt und Berg

Ein qualifizierter Mietspiegel wird derzeit für die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg erhoben und soll ab 2022 in Kraft treten.
Ein qualifizierter Mietspiegel wird derzeit für die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg erhoben und soll ab 2022 in Kraft treten. (Bild: Pixabay)

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In Rahmen eines Kooperationsprojekts mit den Städten Ravensburg und Weingarten wird in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Er soll ab 2022 in Kraft treten.

Mit einem Erinnerungsschreiben werden die Mieter nun nochmals gebeten, sich an der Befragung zu beteiligen. Je mehr Mieter mitmachen, desto aussagekräftiger ist der Mietspiegel am Ende. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter https://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen.

Alle Initiatoren der Mietspiegelerhebung möchten darauf hinweisen, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete in den Gemeinden sein wird.

Ein qualifizierter Mietspiegel sorge laut den Gemeinden für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schaffe Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern.

Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemeinden veröffentlicht.

Übersicht der Informationsmöglichkeiten

Unter https://www.alp-institut.de/rv gibt es weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen dort die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 040 3346476-54 und der E-Mail-Adresse [email protected] gern zur Verfügung.

Ansprechpartnerin im Namen aller Gemeinden ist Frau Eisele von der Stadt Ravensburg. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0751 82-328 oder per E-Mail unter [email protected].