Mehrwegnetze: Was muss an der Waage oder Kasse beachtet werden?

Mehrwegnetze: Was muss an der Waage oder Kasse beachtet werden?
Ein Beitrag zum Umweltschutz: Mit der Nutzung von Mehrwegnetzen wird der Verbrauch von Plastiktüten vermindert. (Bild: picture alliance/dpa | Christoph Soeder)

Bei den Lebensmittelketten werden für Kundinnen und Kunden Mehrwegbehältnisse angeboten, die beim Wiegen ein korrektes Ergebnis anzeigen. Was aber passiert, wenn das Behältnis von einem anderen Anbieter stammt? Dies kann durchaus zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kundschaft und dem Personal führen. Nach einer miterlebten Auseinandersetzung um das Gewicht auf der Waage, wollten wir es genau wissen und fragten bei zwei Marktgiganten nach.

Nina Schmidt (Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmenskommunikation) teilte auf Nachfrage mit, dass bei der EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbH seit einigen Jahren in den meisten Märkten von Edeka Südwest die praktischen und nachhaltigeren Mehrwegnetze angeboten werden. „Die können als Alternative zu den Plastik- bzw. Papiertüten genutzt werden. An der Waage können die Kundinnen und Kunden vor dem Wiegen das jeweilige Behältnis auswählen, damit ihre Ware korrekt abgewogen wird“, so Schmidt.

Die Erfahrung zeige, dass der weitaus größte Teil der Kundinnen und Kunden ein von EDEKA angebotenes Mehrwegbehältnis nutzt. Schmidt verweist aber auch auf die Regelung für den Fall, dass ein anderes als das von Edeka Südwest angebotene Mehrwegnetz verwendet wird: „An der Kasse wird dann ggf. nachgewogen, um zu vermeiden, dass der Kunde einen zu hohen Preis zahlt.“

Auch Thomas Bonrath (Pressesprecher REWE Markt GmbH Unternehmenskommunikation) verweist auf die problemlose Verwendung von REWE Mehrwegfrischenetzen hin:

Das Eichgesetz verlangt von uns als Händler die korrekte Ermittlung und Abrechnung gewogener Ware. Letztlich soll der Kunde nur bezahlen, was er auch tatsächlich erhält/kauft.

Am REWE Mehrwegfrischenetz ist deshalb ein Strichcode angebracht. Der Scanner an der Kassenwaage liest diesen Strichcode parallel beim Abwiegen der Ware ein und zieht automatisch das Tara des Netzes, das im Kassensystem gespeichert und damit bekannt ist, vom ermittelten Gesamtgewicht ab. Daher entspricht die Praxis, lose Ware aus einem dem Kassensystem fremden Netz zu holen und ohne dieses zu wiegen, dem Wunsch des Gesetzgebers. Und letztlich auch dem Wunsch vieler Kunden, die auf keinen Fall das Netzt „mitbezahlen“ wollen. Ein Baumwollnetz bspw. von tegut etwa wiegt allein 22 Gramm. Je nach Höhe des Grundpreises der losen Ware kann der Preisunterschied gewöhnlich 5 bis 10 Cent ausmachen. Außerdem muss jede Sorte Obst oder Gemüse in ein separates Netzt gefüllt werden, um sie aufgrund der verschiedenen Artikelnummern und Grundpreise korrekt wiegen und aus dem Bestand ausbuchen zu können. Vorteil bei lose ausgewogenem Obst & Gemüse ist, dass das System automatisch 2 Gramm Tara abzieht, das eigentlich den Knotenbeutel kompensieren soll.

Ausnahme: Wenn der Kunde ausdrücklich dem Kassenmitarbeiter vermittelt, dass das mitgebrachte, REWE-fremde Netz mitgewogen werden darf, dann muss die Ware nicht mehr aus dem Netz genommen werden. Im selben Zuge muss der Kunde von der Kassenkraft darauf hingewiesen werden, dass das Mitwiegen des Netzes einen monetären Nachteil haben kann. Aus rechtlichen Gründen müssen die Kassenkräfte auf diese ausdrückliche Einverständniserklärung bestehen. Über diesen Sachverhalt ergingen Informationen an die Märkte.

Die Nutzung mitgebrachter Netze/Beutel ist in unseren Märkten gang und gäbe und die oben beschriebene Regelhandhabung stößt bei unseren Kunden auf keine nennenswerte Vorbehalte oder Kritik – sie ist also beim Selbstbedienungskonzept der Supermärkte gelebt und gelernt. Mögliche ubiquitäre Verschmutzung von losen Naturprodukten wie Obst und Gemüse durch den Kontakt mit der Kassenwaage oder den Händen fremder Personen ist aus Sicht der zuständigen Behörden kein relevantes Gesundheitsrisiko.