Mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel und bei Kaffeefahrten sowie mehr Rechtssicherheit für Influencer

Mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel und bei Kaffeefahrten sowie mehr Rechtssicherheit für Influencer
Influencer / Symbolbild (Bild: pixabay)

WOCHENBLATT
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Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberechts beschlossen.Christine Lambrecht erklärt: „Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir für Verbraucher die Transparenz im Online-Handel. Sie sollen auf Online-Marktplätzen besser erkennen können, von wem Produktbewertungen tatsächlich stammen und warum die Verkaufsplattformen bestimmte Produkte in ihrer Auflistung weiter oben oder weiter unten aufführen.

Gerade ältere Menschen werden häufig bei sogenannten ‚Kaffeefahrten‘ unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen. Diese besonders miesen Praktiken wollen wir deutlich erschweren und Verbraucher besser schützen. Hierzu verschärfen wir die Anzeige- und Informationspflichten der Veranstalter und erhöhen den Bußgeldrahmen deutlich. Darüber hinaus werden wir auch den Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln bei solchen Fahrten verbieten.

Auch Influencer und Bloggerinnen bekommen endlich mehr Rechtssicherheit. Künftig ist klar: Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen. Und auch Verbraucher wissen dann, woran sie sind: Sie können besser einschätzen, wie eine Empfehlung zustande gekommen ist – und ob sie ihr vertrauen wollen.“

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Stand: 20.01.21