Mehr Planungssicherheit für Berufsfischer am Bodensee: Bayerisches Fischereigesetz wird überarbeitet

Mehr Planungssicherheit für Berufsfischer am Bodensee: Bayerisches Fischereigesetz wird überarbeitet
(Symbolbild: pixabay)

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Lindau/München – Einfacher, praxisgerechter und digitaler – so soll das Bayerische Fischereigesetz werden. Das Kabinett billigte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes, der jetzt in die Verbandsanhörung geht.

„Wir berücksichtigen die geänderten Bedürfnisse der fischereilichen Praxis und sorgen für weniger Bürokratie. Nachhaltige Fischereiausübung und Fischproduktion in all ihren Formen müssen auch in Zukunft bestehen können, “ erklärt Landtagsabgeordneter Eric Beißwenger. Neben der Karpfen- und Forellenteichwirtschaft, Fluss- und Seenfischerei sowie Angelfischerei, die unmittelbar betroffen sind, werden auch Belange des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie wirtschaftliche und touristische Interessen und die Freizeitnutzung mit einbezogen.

Die Novelle hat auch Auswirkungen auf die Berufsfischer am Bodensee. „Die Geltungsdauer der Patente wird von drei Jahren auf 10 Jahre angehoben. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für die bayerischen Bodenseefischer“, so der Umweltpolitiker, der sich bei Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber für eine Verlängerung eingesetzt hatte.

Der fortschreitenden Digitalisierung in der Verwaltung soll mit der dauerhaften Einführung des elektronischen Fischereierlaubnisscheins Rechnung getragen werden. In einer erfolgreichen Erprobungsphase hat sich die Möglichkeit der elektronischen Ausstellung – gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie – bewährt. Allein im ersten Halbjahr 2020 wurden 15.000 elektronische Erlaubnisscheine ausgestellt. Eine weitere Änderung betrifft die Fischereiaufseher. Ihre Position soll gestärkt und an diejenige des Naturschutzwächters angeglichen werden.  Auch die berechtigten Belange des Naturschutzes werden beachtet: die Ausweisung von Schongebieten auf naturnahen geschlossenen Gewässern soll ermöglicht werden. Außerdem sollen wasserrechtsbezogene Vorschriften des Fischereigesetzes zur Durchgängigkeit bzw. der Nutzung von Wasserkraft an das Wasserhaushaltsgesetz angepasst werden, ohne dabei in das wasserrechtliche Verfahren einzugreifen.

(Quelle: Eric Beißwenger)