Maskenpflicht beim Fastenmarkt

Maskenpflicht beim Fastenmarkt
Auf dem gesamten Marktgelände gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie die gängigen Abstands- und Hygieneregelungen. (Bild: Pixabay)

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Biberach – Am Mittwoch, 2. März, findet in Biberach der Fastenmarkt statt. Auf dem gesamten Marktgelände gilt Maskenpflicht. Es gelten einige besondere Verkehrsregelungen.  

Für den Fastenmarkt wurde ein Hygienekonzept erstellt. Insbesondere gelten auf dem gesamten Marktgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie die gängigen Abstands- und Hygieneregelungen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Es gelten folgende besondere Verkehrsregelungen: Der gesamte Marktplatz, die Hindenburgstraße bis zur Karpfengasse, der Kesselplatz, die Schrannenstraße, der Schadenhof mit Schadenhofstraße, die Bürgerturmstraße sowie der Holzmarkt und die Theaterstraße werden für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

Beim Linienbusverkehr gibt es an diesem Tag eine geänderte Linienführung: Die Haltestelle Marktplatz kann an diesem Tag nicht bedient werden. Auch die Haltestellen Wielandstraße, Holzmarkt und Stadthalle können an diesem Tag von den Fahrgästen nicht genutzt werden. Die Haltestelle KaVo kann zudem nur von den Linien 2 und 4 angefahren werden, wenn diese im Anschluss die Haltestelle Musikschule bedienen. Als zentrale Haltestelle wird die Haltestelle Viehmarkt/Zeppelinring angefahren. Dort fahren die Linienbusse der Stadtwerke Biberach GmbH zu den Abfahrtszeiten der Haltestelle Marktplatz ab. Wenn die Haltestelle Holzmarkt im täglichen Betrieb die zentrale Abfahrtshaltestelle ist, dann erfolgt an der Haltestelle Viehmarkt/Zeppelinring die Abfahrt zu den Zeiten der Haltestelle Holzmarkt. Zusätzlich wird die Haltestelle Kolpingstraße/Tiefgarage als Ersatzhaltestelle für die Haltestelle Stadthalle angefahren. Fahrzeuge, welche die Ersatzhaltestelle Kolpingstraße/ Tiefgarage bedienen, fahren vorher die Ersatzhaltestelle Viehmarkt/Zeppelinring an der Ecke Danzigbrücke an. Die Linie 4 bedient Richtung Gewerbegebiet Flugplatz die Haltestellen Bürgerheim/Kolpingstraße und Kolpingstraße/Tiefgarage nicht. Ersatzweise wird hierfür von der Linie 4 die Haltestelle Bürgerheim/Waldseer Straße angefahren.

Weitere Informationen zu den Fahrzeiten der Linienbusse und des Anrufsammeltaxis geben die Mitarbeiter der Stadtwerke Biberach telefonisch unter 07351/30250-150, per E-Mail an [email protected] oder persönlich in der Freiburger Straße 6 in Biberach. Die geänderten Fahrzeiten können auch über die Onlineauskunft der DINGApp und über das Internet abgerufen werden. Aktuelles über Nahverkehr, Bäder und Parkhäuser kann auf der Homepage www.swbc.de eingesehen werden.

Der Wochenmarkt wird an diesem Tag auf den Kirchplatz, die Bachgasse und den Obstmarkt verlegt, sodass diese Bereiche am Vormittag ebenfalls für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind.

Parkgelegenheiten bestehen für die Marktbesucher vor allem in den Parkhäusern Ulmer Tor und Wieland-Park, in den Tiefgaragen Museum und Stadthalle, auf den Parkplätzen Saudengasse und in den Straßen außerhalb des Marktgebietes.

(Pressemitteilung: Stadt Biberach)