Maskenpflicht auf Wochenmarkt ab dieser Woche

Maskenpflicht auf Wochenmarkt ab dieser Woche
Seit 19. Oktober 2020 gilt die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, generell wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. (Bild: S. Bartels)

WOCHENBLATT
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Bad Waldsee – In Baden-Württemberg wurde aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen die Maskenpflicht ausgeweitet. Seit 19. Oktober 2020 gilt die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, generell wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

„Der Wochenmarkt findet im Freien statt, deshalb ist die Maske nicht per Landesverordnung angeordnet. Wir nehmen die Schutzmaßnahmen ernst und haben uns deshalb zu einer Anordnung der Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt entschieden. Um unsere Marktteilnehmenden zu schützen, ändern wir unser Hygienekonzept dahingehend, dass wir auch auf dem Wochenmarkt die Maskenpflicht einführen“, mit diesen Worten bittet Margit Geiger, Leiterin des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung um Verständnis für diese Maßnahme.