Maskenpflicht auf dem Schulgelände gilt für jedermann

Spaziergänger die vom Fußweg Döchtbühlwald aus über das Schulgelände gehen, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – dies ist vielen bisher wohl noch nicht bekannt.
Spaziergänger die vom Fußweg Döchtbühlwald aus über das Schulgelände gehen, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – dies ist vielen bisher wohl noch nicht bekannt. (Bild: Stadt Bad Waldsee)

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Maskenpflicht auf dem Schulgelände gilt für jedermann – auch Spaziergänger

Bad Waldsee – Maskenpflicht auf dem Schulgelände gilt für alle – auch für Fußgänger, die auf dem Döchtbühlweg unterwegs sind.

Seit Beginn dieses Schuljahres besteht Maskenpflicht für Schüler ab Klasse 5 und Erwachse­ne in den Schulen und auf dem gesamten Schulareal – das bedeutet, die Maskenpflicht gilt für jedermann, auch für Spaziergänger (ausgenommen Kinder bis einschließlich Klasse 4), die den Fußweg über den Döchtbühlwald zum Frauenberg nutzen und dafür über den Schulhof gehen.

Vor den Schulen wurden auf den Asphaltflächen etliche Appelle aufgemalt. Trotzdem wird diese Regelung, die vielen Bürgerinnen und Bürgern offenbar nicht bekannt ist, bisher leider oft nicht eingehalten. Die Stadtverwaltung und die Schulen möchten freundlich darauf hinweisen und um das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulareal bitten.