Maskenpflicht auf dem Leutkircher Wochenmarkt und dem Bauernmarkt – Stadt erlässt neue Verfügung

Maskenpflicht auf dem Leutkircher Wochenmarkt und dem Bauernmarkt – Stadt erlässt neue Verfügung
Maskenpflicht auf den Leutkircher Märkten (Bild: Pixabay)

WOCHENBLATT
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Leutkirch – Auf dem Leutkircher Wochenmarkt und dem Bauernmarkt gilt ab sofort wieder eine Maskenpflicht. Die Stadt Leutkirch hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen.

Für den montags stattfindenden Wochenmarkt und den jeweils am ersten Samstag im Monat stattfindenden Bauernmarkt in der Innenstadt wird innerhalb des Marktgeländes für Kunden, Besucher, Standbetreiber und Verkaufspersonal das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet.

Die hiervon betroffenen Flächen erstrecken sich während des Wochenmarktes auf die Bereiche Markstraße, Marktplatz, sowie Teile der Kornhausstraße und des Gänsbühl und während des Bauernmarktes auf den Bereich „Marktstraße Nord“.

Wird beim Verzehr von Speisen und Getränken, beispielsweise im Rahmen der Imbissbetriebe, die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen, muss der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.

Wer entgegen dieser Allgemeinverfügung innerhalb der genannten Bereiche keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis 250 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Stadt Leutkirch unter www.leutkirch.de/bekanntmachungen zu finden.

(Pressemitteilung: Stadt Leutkirch)