Masken oder nicht? Land verweist auf Hausrecht

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift «Endlich wieder volles Haus!» steht im Eingang des Schauspielhauses.
Ein Hinweisschild mit der Aufschrift «Endlich wieder volles Haus!» steht im Eingang des Schauspielhauses. (Bild: Bernd Weißbrod/dpa)

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Wie halten wir’s mit der Maske? Mit dem Wegfall der meisten allgemeinen Corona-Schutzregeln stehen Kultureinrichtungen im Land vor einer sehr aktuellen Gretchen-Frage. Ihr Ministerium hat eine klare Haltung dazu.

Stuttgart (dpa/lsw) – Trotz des Endes der meisten allgemeinen Corona-Schutzregeln an diesem Wochenende ist die Maskenpflicht in vielen baden-württembergischen Museen, Theatern und Bibliotheken noch nicht vom Tisch. Das Land empfiehlt den staatlichen Kultureinrichtungen zu prüfen, ob sie über ihr Hausrecht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske beibehalten können. Ein entsprechendes Schreiben sei den Häusern am Donnerstagabend zugesandt worden, bestätigte das Kulturministerium der dpa in Stuttgart.

In dem Schreiben wird das Maskentragen zudem deutlich empfohlen. «Wir appellieren in jedem Fall an die Besucherinnen und Besucher von Kunst- und Kultureinrichtungen, freiwillig in Innenräumen Maske zu tragen», sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski (Grüne). Das sei nicht nur zum Selbstschutz, «sondern besonders, um einen ungestörten Kulturbetrieb zu gewährleisten und pandemiebedingte Unterbrechungen zu vermeiden.»

Bundesweit und auch in Baden-Württemberg sind vom kommenden Sonntag (3. April) an in Innenräumen Masken nicht mehr Pflicht, auch die Zugangsbeschränkungen fallen weg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat aber bereits an die Menschen im Land appelliert, freiwillig in Innenräumen Maske zu tragen.

In Baden-Württembergs Kultureinrichtungen wird nicht einheitlich auf das mögliche Aus für die Maskenpflicht reagiert, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat. Während einige wenige noch abwarten, halten sich andere an die vom Bund vorgegebene Regelung.

Mannheims Nationaltheater hat sein Hausrecht hingegen bereits geprüft und sich entschieden: «In Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens und aufgrund unserer Publikumsstruktur werden wir zum Schutz unserer Besucherinnen und Besucher von unserem Hausrecht Gebrauch machen», sagte sein Geschäftsführender Intendant Marc Stefan Sickel. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske werde bis auf weiteres beibehalten. «Wir folgen damit nicht zuletzt den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministers», sagte Sickel. Dieser habe sich dafür ausgesprochen, das Hausrecht wahrzunehmen.

Das Badische Landesmuseum will sich als landeseigenes Haus «an die allgemeine Gesetzeslage halten», wie eine Sprecherin in Karlsruhe sagte. Andere Kultureinrichtungen, darunter auch die Stuttgarter Museen, müssen sich nach dem jüngsten Schreiben aus dem Ministerium zunächst erneut abstimmen.

In der Staatsoper in Stuttgart kann das Publikum künftig auf den Schutz über Mund und Nase verzichten. «Wir werden allerdings vor den Aufführungen eine dringende Empfehlung aussprechen», sagte Opernsprecher Sebastian Ebling vor Bekanntwerden des jüngsten Schreibens aus dem Ministerium. So wird es auch das Alte Schauspielhaus in Stuttgart halten. «Wir sind aber davon überzeugt, dass es richtig ist, unsere Gäste darum zu bitten, weiterhin eine Maske zu tragen», sagte Intendant Axel Preuß der dpa. So sieht das auch Kay Metzger, Intendant am Theater Ulm.

Das Festspielhaus in Baden-Baden hat dagegen noch nicht entschieden. Es werde noch überlegt, hieß es. Spätestens mit Beginn der Osterfestspiele am 9. April werde es eine Regelung geben.

Thorsten Weckherlin ist da für das Landestheater Tübingen bereits weiter: «Ich freue mich wahnsinnig für das Publikum, das keine Maske, keinen Test und keinen Impfnachweis mehr braucht» sagte der Intendant. «Und ich freue mich für die Schauspieler, die endlich wieder in unvermummte Gesichter schauen können.» Im Landestheater würden ohnehin nur 60 Prozent der Plätze besetzt und die meisten Besucher seien laut einer Umfrage geimpft.

Ob die Häuser ihre Haltungen nach der jüngsten Empfehlung der Landesregierung noch anpassen, war bislang nicht bekannt.