Mann wegen fast 200 Fällen Kindesmissbrauchs verurteilt

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten.
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. (Bild: Christian Charisius/dpa/Symbolbild)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Tübingen (dpa/lsw) – Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 196 Fällen hat das Landgericht Tübingen einen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es sprach ihn am Donnerstag nach Angaben einer Sprecherin zudem schuldig, in sechs Fällen kinderpornografische Schriften hergestellt sowie derartiges Material besessen zu haben.

Alle Seiten hätten erklärt, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen. Somit sei das Urteil rechtskräftig, erläuterte die Sprecherin (Az. 3 KLs 51 Js 6804/20).

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 50-Jährigen vorgeworfen, im Zeitraum 2008 bis 2020 Jungen im Alter ab neun Jahren mit Computerspielen und Filmen in seine Wohnung in Bodelshausen (Landkreis Tübingen) gelockt zu haben. Dort habe er sich an den Opfern vergangen. Zudem habe er heimlich einen Jungen gefilmt, als dieser sich selbst befriedigte.

Da sowohl die Einlassungen des Angeklagten als auch die Plädoyers von Anklage und Verteidigung vor der 3. Jugendkammer nicht öffentlich waren, konnte die Gerichtssprecherin dazu keine Angaben machen.