Mähroboter abstellen und Igel schützen

Mähroboter abstellen und Igel schützen
Zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens müssen die Mähroboter ausbleiben. (Bild: Pixabay)

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Friedrichshafen – Gartenbesitzer mit Mähroboter aufgepasst: Nachts darf der Roboter nicht fahren. Als Rasenmäher gelten für ihn die gleichen Zeiten, wie für andere Rasenmäher und -trimmer auch: Zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens müssen diese Geräte ausbleiben. Das ist auch wichtig zum Schutz der Igel und anderer nachtaktiven Tiere.

Den Betrieb von Rasenmähern regelt in Friedrichshafen die Polizeiverordnung, die festlegt, dass der Betrieb von Rasenmähern und anderen motorbetriebenen Gartengeräten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr nicht erlaubt ist. Mähroboter fallen als Rasenmäher unter diese Vorgabe.

Auch wenn die Regelung in erster Linie dem Lärmschutz gilt, ist sie zudem ein Beitrag zum Schutz der Igel: Die nachtaktiven Tiere sind längst in städtischen Parks und Gärten heimisch geworden. Mit zunehmendem Einsatz von Mährobotern werden allerdings auch immer mehr Igel verletzt oder getötet, da die Mähroboter vor den Tieren nicht Halt machen. Wer die possierlichen Tiere und andere nachtaktiven Tiere schützen will, hält sich einfach an die Regel und lässt den Roboter nachts aus.

Info: Die vollständige Polizeiverordnung ist zu finden unter www.satzungen.friedrichshafen.de 

(Pressemitteilung Stadt Friedrichshafen)