Lockerungen im Freibad Tuttlingen

Lockerungen im Freibad Tuttlingen
Lockerungen im Freibad erlaubt: Die Testpflicht entfällt und das Besucherkontingent darf verdoppelt werden. (Bild: Stadtwerke Tuttlingen GmbH)

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Im Landkreis Tuttlingen sinkt der Inzidenzwert weiter, daher sind ab morgen, 23.06.2021, Lockerungen im Freibad erlaubt: Die Testpflicht entfällt und das Besucherkontingent darf verdoppelt werden.

Der Stufenplan der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht ab einer Inzidenz von 35 vor, dass die sogenannte 3G-Prüfung in Freibädern entfallen darf. Laut aktueller Ankündigung des Landratsamtes Tuttlingen tritt diese Öffnungsstufe im Landkreis Tuttlingen am 23.06.2021 in Kraft. Das bedeutet, dass Freibadgäste keinen Nachweis mehr bringen müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Außerdem darf das Besucherkontingent von bisher 800 auf jetzt 1600 Gäste hochgesetzt werden, da in Öffnungsschritt 3 nurmehr 10, anstatt bisher 20 Quadratmeter Fläche pro Badegast zur Verfügung stehen muss. In den vergangenen heißen Tagen war das Freibad bereits mehrfach ausgebucht. „Wir freuen uns, dass wir mit dem erhöhten Kontingent wieder sehr viel mehr Badegäste begrüßen dürfen,“ ist auch Bäderleiter Hans Stechhammer froh über die fallenden Inzidenzzahlen.

Das Online-Ticketsystem zeigt, ob noch Plätze frei sind auf: www.freibad-tuttlingen.de

Bei Fragen oder Schwierigkeiten bei der Online-Buchung hilft die Bäderverwaltung gerne telefonisch oder per E-Mail weiter: 07461-96655-11, [email protected] (Mo-Fr 8-13 Uhr).

(Quelle: Stadtwerke Tuttlingen GmbH)