Landtagswahl am 14. März – Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe

Landtagswahl am 14. März – Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe
(Bild: Stadt Bad Waldsee)

WOCHENBLATT
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Bad Waldsee (mas) – Am Sonntag, 14. März, findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt.

Unter den insgesamt 70 Wahlkreisen gehört Bad Waldsee zum Wahlkreis 68 (Wangen). Die Wählenden haben jeweils eine Stimme, die für einen Kandidaten oder eine Kandidatin im Wahlkreis abgegeben werden kann.

Für eine gültige Stimmabgabe sollte ein Kreuz (x) in den Kreis des/der gewünschten Kandidierenden eingesetzt werden. Das lässt den Willen des Wählers für die Stimmabgabe zweifelsfrei erkennen. Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten ist eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthält Es besteht die Möglichkeit, per Briefwahl oder im Wahllokal zu wählen.

Das Beantragen der Briefwahl ist grundsätzlich bis Freitag, 12. März, um 18.00 Uhr möglich. Die Stadtverwaltung bittet jedoch um frühzeitigen Antrag, sodass die per Post versendeten Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen.

Die Wahlbriefe können portofrei per Post zurück an die Stadtverwaltung geschickt werden. Die Postanschrift ist bereits auf dem Wahlbrief hinterlegt. Kurzfristig vor dem Wahltag verschickte Wahlbriefe gehen eventuell nicht rechtzeitig bei der Stadtverwaltung ein. Zu spät eingegangene Wahlbriefe sind ungültig. Die Wahlbriefe können aber auch bis zum Wahltag, 14. März, 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Hauptstraße 29, eingeworfen werden.

Die Stadt Bad Waldsee ist in 14 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben. Die Wählenden sind gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch beim Besuch der Wahllokale die Abstands- und Hygieneregeln. Die Abstandsregeln sind sowohl vor als auch im Wahllokal zu beachten. Im Wahllokal besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Maske, FFP2-Maske oder Vergleichbares). Für die Stimmabgabe empfiehlt die Stadtverwaltung, einen nicht radierbaren Stift mitzubringen.