Landtagswahl am 14. März: Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Landtagswahl am 14. März: Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Wahlbenachrichtigung (Symbolbild: pixabay)

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Biberach – Die Vorbereitungen für die am 14. März anstehende Landtagswahl sind bereits in vollem Gange. Bis 21. Februar erhalten die Wahlberechtigten der Stadt Biberach ihre Wahlbenachrichtigung. Mit dieser werden die Bürgerinnen und Bürger informiert, dass sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen und wahlberechtigt sind. Um das Wähleraufkommen in den Wahllokalen möglichst gering zu halten, macht die Stadtverwaltung auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam.

Anders als bei der im Oktober stattgefundenen Oberbürgermeisterwahl werden die Briefwahlunterlagen nicht zusammen mit der Wahlbenachrichtigung verschickt. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen muss bei der Landtagswahl also ganz normal beantragt werden. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die am 31. Januar (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hatten, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Mit der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten ab 11. Februar zugestellt wird, werden sie darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben können. Wer bis zum 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und wahlberechtigt ist, sollte sich im eigenen Interesse unverzüglich mit der Wahlstelle in Verbindung setzen.

Um das Menschenaufkommen in den Wahllokalen so gering wie möglich zu halten, weist die Stadtverwaltung auf das Angebot der Briefwahl hin. Diese kann auf unterschiedliche Weise beantragt werden: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck des Antragsformulars. Dieses kann ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtverwaltung im Rathaus abgegeben, in den Briefkasten im Rathaus eingeworfen, oder in einem ausreichend frankierten Umschlag zugesandt werden. Zusätzlich befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code zur Beantragung von Briefwahlunterlagen über Mobilgeräte wie Smartphones oder Tablets. Bei Wahlberechtigten, die diese QR-Code-Variante nutzen, öffnet sich auf dem Mobilgerät direkt der mit den Personendaten vorausgefüllte Antrag. Der Antragsteller muss dann lediglich noch sein Geburtsdatum erfassen und kann anschließend den Wahlscheinantrag abschicken. Unter www.wahlen-bc.de kann Briefwahl

ab 1. Februar auch online beantragt werden. Dafür ist die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich. Sollte die Wahlbezirks- und Wählernummer nicht vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail zu beantragen ([email protected]). Hierbei müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Nicht möglich ist die Antragstellung per Telefon oder SMS. Nach der Antragstellung werden die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, roter Wahlumschlag, blauer Stimmzettelumschlag sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zum korrekten Ausfüllen der Unterlagen) per Post zugestellt. Dies wird aber frühestens ab 12. Februar der Fall sein, da voraussichtlich erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen werden. Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen erfolgt dann innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich.

Für Wahlberechtigte, die den Stimmzettel nicht lesen können, bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig ausgesprochen. Wer selbst stark seheingeschränkt ist oder eine Person kennt, die sich für dieses Angebot interessiert, kann die Schablone und die Audio-CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon 0761 36122 anfordern.