Landratsämter kontaktieren Coronainfizierte nicht mehr routinemäßig

Symbolbild / Der Landkreistag Baden-Württemberg hat heute die neuen Regelungen zur Kontaktnachverfolgung veröffentlicht.
Symbolbild / Der Landkreistag Baden-Württemberg hat heute die neuen Regelungen zur Kontaktnachverfolgung veröffentlicht. (Bild: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Fleig / Eibner-Pressefoto)

Baden-Württemberg (dpi) – Haben wir die Corona Pandemie noch unter Kontrolle? Der Landkreistag Baden-Württemberg hat heute die neuen Regelungen zur Kontaktnachverfolgung bekannt gegeben: Nicht mehr alle Coronainfizierten werden kontaktiert.

„Auf das Coronavirus positiv getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert“ heißt es in einer Mitteilung des Landkreistags Baden-Württemberg.

Während sich nun eine unkontrollierte Durchseuchung der Gesellschaft anbahnt, begrüßt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski die Entscheidung: „In der aktuellen Situation ist es gut und richtig, wenn die Gesundheitsämter ihre begrenzten Personalressourcen noch stärker als bisher auf konkrete Ausbruchsgeschehen und vulnerable Personengruppen etwa in Alten- und Pflegeheimen konzentrieren können.“ heißt es vom Landkreistag.

Doch was bedeutet das konkret?

Die personellen Engpässe in den Gesundheitsämtern sind seit Monaten bekannt. 6158 Neuinfektionen verzeichnete das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg gestern. Insgesamt sind derzeit, Stand gestern, 44.339 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Eine zuverlässige Kontaktnachverfolgung ist bei Inzidenzen von über 200 oder 300 in den meisten Landkreisen nicht mehr möglich. Mit einer Inzidenz von 252,9 liegt der Kreis Ravensburg an führender Stelle. Auch hier in der Region wird der Fokus nun auf die ältere Bevölkerung und Risikogruppen gelegt.

Zwei Wochen Quarantäne

Bauchweh bereitet den Medizinern auch die auslaufende Immunisierung einiger Geimpfter, die sich vor über einem halben Jahr haben impfen lassen. Mit großer Vor- und Umsicht hätten sich die Gesundheitsämter nun an die ändernde Lage anpasst und sich dabei eng abstimmt, meint zumindest der Landkreistag Baden-Württemberg. Nach wie vor gilt aber, wer mit einem Schnelltest oder einem PCR-Test positiv getestet wurde, muss sich zwei Wochen lang in Quarantäne begeben.

Gesundheitsamt stockt auf

Im nächsten Haushalt wolle man die Gesundheitsämter personell massiv aufstocken. Der Haushaltsentwurf sehe deutliche, aber auch dringend erforderliche Verstärkungen vor. Die Landesregierung kommt hier nicht nur ihren Verpflichtungen aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst nach. Man wolle sich damit auf zukünftige Herausforderungen besser vorbereiten.