Landkreis Ravensburg: Nächtliche Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch

Der Landkreis Ravensburg führt die nächtliche Ausgangssperre ab Mittwoch ein.
Der Landkreis Ravensburg führt die nächtliche Ausgangssperre ab Mittwoch ein. (Bild: pixabay)

Kreis Ravensburg (dpi) – Ab Mittwoch, 21.04.2021, 21 Uhr gilt im Landkreis Ravensburg eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Das teilte das Landratsamt am Montagmittag mit. Sie wurde vom Land Baden-Württemberg einheitlich festgelegt und gilt in allen Kreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt und ist eine zusätzliche Maßnahme zur bereits bestehenden „Notbremse“.

Die Wohnung oder Unterkunft darf dann von 21 bis 5 Uhr nur noch für die folgenden Zwecke verlassen werden:

  • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
  • Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
  • Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
  • Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
  • Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.
  • Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.
  • Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender.
  • Zur Versorgung von Tieren, beispielsweise Gassi gehen.
  • Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe.