Landkreis Ravensburg: Inzidenzstufe 2 gilt ab Samstag, 14.08.2021

Landkreis Ravensburg: Inzidenzstufe 2 gilt ab Samstag, 14.08.2021
Ab Samstag gilt Inzidenzstufe 2 im Landkreis Ravensburg. (Bild: Pixabay)

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Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg überschritt fünf Tage in Folge – von 09.08. bis 13.08.2021 – den Schwellenwert von 10,0. Maßgeblich sind nach der CoronaVO die Zahlen, die das Landesgesundheitsamt täglich veröffentlicht.

Das Vorliegen der Inzidenzstufe 2 wurde vom Landratsamt unter https://www.rv.de/landkreis/amtliche+bekanntmachungen bekanntgemacht. Daher gelten für den Landkreis Ravensburg ab Samstag, 14.08.2021 die Regelungen der Inzidenzstufe 2, die die Corona-Verordnung für Landkreise mit einer Inzidenz von 10 bis 35 vorsieht. Dies bedeutet u. a.:

Kontaktbeschränkung: Treffen sind mit vier Haushalten, max. 15 Personen zulässig (geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt). Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit.

  • Für private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeitsfeiern etc.) sind Hygienekonzept sowie Datenerfassung erforderlich, Abstandsgebot und Maskenpflicht sind dagegen nicht geboten. Die Personenanzahl wird auf maximal 200 beschränkt. In geschlossenen Räumen gilt zusätzlich die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
  • Öffentliche Veranstaltungen (Theater, Oper, Konzerte, Filmvorführungen, Stadt-/Volksfeste, Informationsveranstaltungen, Betriebsfeiern, Wettkampfveranstaltungen etc.) sind mit Hygienekonzept und Datenerfassung im Freien mit einer Besucherzahl von maximal 750 Personen (Maskenpflicht bei mehr als 200 Personen) und innerhalb geschlossener Räume mit bis zu 250 Personen zulässig. Zudem sind bis zu 50% der zugelassenen Kapazität erlaubt, wobei die „3 Gs“ einzuhalten sind.
  • Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht mehr öffnen.

(Pressemitteilung: Landkreis Ravensburg)