Landkreis Ravensburg: Bundesnotbremse ab Montag außer Kraft

Landkreis Ravensburg: Bundesnotbremse ab Montag außer Kraft
Die Bundesnotbremse tritt ab Montag im Landkreis Ravensburg außer Kraft. (Bild: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst)

Kreis Ravensburg (dpi) – 5 Tage unter 100: Die Bundesnotbremse im Landkreis Ravensburg tritt am Montag außer Kraft.

Die heutige Inzidenz im Landkreis Ravensburg liegt laut Robert-Koch-Institut bei 85,8 – sie lag somit 5 Tage unter 100.

Was das ab Montag 24.05.2021 bedeutet:

Ausgangssperre wird aufgehoben

  • Die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gilt ab Montag nicht mehr

Gastronomie darf öffnen

  • Die Innen- sowie Außengastronomie darf nach fast 8 Monaten Lockdown wieder öffnen. (Geöffnet werden darf von 6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m2, Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

Einzelhandel

  • Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m2 Ladenfläche ohne Testkonzept.
    • 2 Kunden pro 40 m2 ohne Voranmeldung mit Testkonzept.

Tourismus

  • Öffnung für Touristische Übernachtung in Beherbergungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche)

Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen.

  • Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung)

Kultur

Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen

  • Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m2)
  • Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m2)
  • Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen
  • Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m2)

Bildung

Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung

  • Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen (Tanz- und Sport- kurse nicht erlaubt)
  • Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)
  • Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen (kein Gesangs-, Tanz-oder Blasmusikunterricht)
  • Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m2)

Sport

Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen

  • Veranstaltungen des Spitzen- und Profi- sports bis 100 Zuschauer*innen außen

Religionsgemeinschaften

  • Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung

Tierpflege

  • Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m2)