Landkreis Biberach zieht die Notbremse: Ab 26. März 2021 gelten im Landkreis wieder verschärfte Bestimmungen

Landkreis Biberach zieht die Notbremse: Ab 26. März 2021 gelten im Landkreis wieder verschärfte Bestimmungen
(Symbolbild: pixabay)

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Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Biberach hat heute (24. März 2021) rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert stabil über dem Wert von 100 pro 100.000 Einwohnern liegt. Basis sind die durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerte für den Landkreis Biberach, die seit Sonntag, 21. März 2021 über dem Wert von 100 liegen.

Damit werden zahlreiche seit dem 8. März für das Kreisgebiet geltende Öffnungsschritte wieder zurückgenommen. Dies gilt ab Freitag, 26. März 2021, 0:00 Uhr, also ab Mitternacht von Donnertag auf Freitag. Die Corona-Verordnung des Landes gibt dafür den rechtlichen Rahmen vor.

„Wir haben die Situation sehr sorgfältig analysiert. Uns ist bewusst, dass die jetzt getroffenen Rücknahmen der Lockerungen den Einzelhandel, Dienstleister, Vereine und Familien schwer treffen. Wir haben uns diese Entscheidung auch nicht leichtgemacht. Leider lassen uns die aktuelle Situation, das diffuse Infektionsgeschehen und auch die rechtlichen Vorgaben der Corona-Verordnung aber keinen Ermessensspielraum. Wir müssen diese Vorgaben so umsetzen. Dieses Vorgehen haben wir auch heute Morgen in einer Videokonferenz den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vorgestellt.“, erläutert Landrat Dr. Heiko Schmid.

Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Gesundheitsamtes, ergänzt zur aktuellen Lage im Landkreis: „Die Infektionslage im Landkreis ist sehr angespannt und diffus. Wir können die Infektionen nicht auf wenige große Ausbrüche begrenzen. Es gibt zahlreiche Ausbrüche in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Betrieben. Sie sind nicht auf einzelne Städte und Gemeinden begrenzt. Die dabei ausgelösten Infektionsketten reichen immer auch in andere Lebensbereiche hinein.“

Landrat Dr. Heiko Schmid bittet die Bürgerinnen und Bürger: „Ich bitte Sie alle, halten Sie sich weiterhin an die geltenden Regelungen. Und bitte lassen Sie sich regelmäßig testen. Es werden mittlerweile viele kostenlose Testmöglichkeiten angeboten. Um einen Überblick über die Testmöglichkeiten in unserem Landkreis zu verschaffen, haben wir auf unserer Homepage eine Übersicht erstellt.“

Die Feststellung der Überschreitung der 100 / 100.000 – Inzidenz durch das Gesundheitsamt erfolgte heute (Mittwoch, 24. März 2021) durch öffentliche Bekanntmachung auf der Webseite des Landratsamts und tritt zwei Tage nach der Veröffentlichung, also ab Freitag, 26. März in Kraft.

Folgende Öffnungsschritte werden zurückgenommen

  • Ab 26. März 2021 ist im Kreisgebiet das seit 8. März geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“.
  • Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten u. ä. müssen schließen.
  • Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios und ähnliche Einrichtungen.
  • Untersagt wird auch der Betrieb von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport.
  • Ansammlungen und private Treffen von Personen sind nur noch für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechnet.

Nicht betroffen von den Einschränkungen sind

  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.
  • Auch Fahr- und Flugschulen sind von der Rücknahme der Öffnungsschritte nicht betroffen.
  • Friseurgeschäfte bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur bzw. kein Bartschneiden anbieten.
  • Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls nicht von diesen Regelungen betroffen.

Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung der jetzt getroffenen Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt weiter genau beobachtet. Sollten sämtliche getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung nicht ausreichen, könnte durch das Landratsamt auch eine Ausgangsbeschränkung oder weitere Maßnahmen verfügt werden.

Sollte im Gegenzug die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge im Landkreis Biberach wieder unter 100 je 100.000 Einwohner liegen, werden die jetzt getroffenen Beschränkungen wieder zurückgenommen.