Landkreis Biberach: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen

Ab Samstag: Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder der sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen gestattet.
Ab Samstag: Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder der sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen gestattet. (Bild: Pixabay)

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Biberach – Das Kreisgesundheitsamt des Landratsamtes Biberach hat heute, 14. Januar 2022, festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner) im Landkreis Biberach am zweiten Tag in Folge über 500 liegt. Daher treten im Landkreis in der Nacht von Freitag auf Samstag, 15. Januar 2022, 0 Uhr, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen wieder in Kraft.

Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder der sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen gestattet. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Sobald das Kreisgesundheitsamt festgestellt hat, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Biberach wieder unter 500 liegt, treten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen am auf die Bekanntmachung folgenden Tag außer Kraft.

Die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der seit 12. Januar 2022 geltenden Fassung genannten Einschränkungen der Alarmstufe II gelten für alle Bürgerinnen und Bürger fort.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)