Landesregierung zeigt sich knauserig bei der Kita-Beitragserstattung

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Symbolbild (Bild: pixabay)

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Bürgermeisterin Ute Seifried ist enttäuscht – Stadt wird Eltern trotzdem Januarbeitrag voll erstatten

Singen – Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat aktuell beschlossen, allen Familien, die im Januar keine Kita-Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die Beiträge erst ab dem 11. Januar und nur zu 80 Prozent zu erstatten. Singens Bürgermeisterin Ute Seifried zeigt sich von dieser Entscheidung enttäuscht. „Unsere Eltern zahlen Monatsbeiträge. Diese Regelung würde bedeuten, dass die Eltern für den Monat Januar nur die Hälfte der Gebühren erstattet bekommen. Das ist nicht in Ordnung. Andere Bundesländer erstatten die Beiträge in voller Höhe“, weiß Ute Seifried.

Die Bürgermeisterin will deshalb dem Singener Gemeinderat vorschlagen, den Eltern die Beiträge für Januar voll zu erstatten. Das würde auch bedeuten, dass die Stadt die Ausfälle bei den freien Trägern der Kitas übernimmt. Bei den Gebühren für die verlässliche Grundschule werde man auch so verfahren, so Ute Seifried. Mit ihren Kolleg*innen aus Konstanz und Radolfzell hatte sie sich bereits auf diese einheitliche Vorgehensweise bei der Gebührenrückerstattung abgestimmt. Auch in den Nachbarstädten werde man ähnlich verfahren, hieß es aus Konstanz und Radolfzell.