Covid-19 Land will Abschaffung von Maskenpflicht in Einrichtungen

Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin.
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. (Bild: Felix Kästle/dpa/Symbolbild)

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Das Land Baden-Württemberg will die derzeit geltende Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen nicht hinnehmen. Man habe einen entsprechenden Antrag zur nächsten Gesundheitsministerkonferenz eingereicht. Der Beschlussentwurf solle am kommenden Montag auf der digital stattfindenden Konferenz beraten werden, sagte am Montag ein Sprecher des Sozialministeriums. Dementsprechend solle auch die Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, entfallen.

Minister Manne Lucha (Grüne) spricht sich bereits seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zum 1. Oktober gegen die Regelung aus. Derzufolge muss die Maske von den Bewohnern in den Gemeinschaftsräumen getragen werden und darf nur in den persönlichen Zimmern abgenommen werden. Das sei nicht mit dem Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe zu vereinbaren, so Lucha. Auch Einrichtungen und deren Träger hatten dagegen protestiert.

Dem Entwurf zufolge, der der dpa vorliegt, soll auch die Regelung zur Testpflicht für Beschäftigte in «Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen» geändert werden. Seit 1. Oktober müssen diese sich mindestens dreimal pro Woche testen lassen – und zwar zwingend unter Aufsicht oder bei Teststellen. Das sei den an der Belastungsgrenze arbeitenden Mitarbeitern nicht zuzumuten. Sie seien zudem sehr gut in der Lage und ausreichend qualifiziert, sich in Eigenregie zu testen.

(dpa/lsw)