Land unterstützt Fördermöglichkeiten für Neubauten

Die Stadt kümmert sich um ihre Häuslesbauer.
Die Stadt kümmert sich um ihre Häuslesbauer. (Bild: Pixabay)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Tuttlingen – Ortsbildgerechte Neubauten in den Eßlinger und Nendinger Ortskernen werden – laut städtischer Mitteilung – mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum durch das Land unterstützt.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt – so die Stadt Tuttlingen weiter – zu den wichtigsten Strukturprogrammen im Ländlichen Raum und bietet erfolgreiche Unterstützungsmöglichkeiten und ein attraktives Förderangebot für private, gewerbliche und kommunale Projekte.

Insbesondere die Bürger / innen in den Tuttlinger Stadtteilen Eßlingen und Nendingen könnten von den Fördermöglichkeiten profitieren. Das ELR lege den Fokus in den aktuellen Förderchargen verstärkt auf den Bereich „Wohnen“. Hier bestehe unter anderem die Möglichkeit, Förderanträge für einen Baulückenschluss, also einen ortsbildgerechten Neubau, in den Ortskernen zu beantragen.

Der Fördersatz hierfür betrage 30 Prozent der Investitionssumme, gedeckelt mit einer maximalen Förderung von 20.000 Euro pro Wohneinheit. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, müsse das Gebäude künftig vom Eigentümer oder einem Verwandten ersten Grades eigengenutzt werden. Mietobjekte im Neubau seien nicht förderfähig.

Erster Bürgermeister Emil Buschle sehe in dem Entwicklungsprogramm eine große Chance für die Ortsteile: „Dieses Förderinstrument bietet uns die Möglichkeit, die Eigentümer der zahlreichen Baulücken in unseren Stadtteilen bei einer Neubebauung zu unterstützen. Die Neuentwicklung auf der grünen Wiese ist mit immer höher werdenden Hürden verbunden.“

Und weiter: „Daher gilt es jetzt, unsere innerörtlichen Potentiale, vor dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ bestmöglich zu nutzen. Hierbei sehen wir auch die Eigentümer der Baulücken in der Pflicht, hier ihren Beitrag für eine nachhaltige und zukunftsfähige Innenentwicklung zu leisten, um auch in Zukunft in unseren Ortsteilen Wohnraum schaffen und anbieten zu können.“

Die Stadt Tuttlingen unterstützt interessierte Eigentümer in Form von kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgesprächen zu diesem Programm und bietet auch bei der Antragstellung eine umfassende Beratung und Unterstützung. Bei Interesse an einer Antragstellung für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2022 solle man sich bis zum 20. August mit der Stadt Tuttlingen in Verbindung setzen.

Ansprechpartnerin ist Nina Reichle, die per Telefon unter 07461 / 99 354 oder per E-Mail an [email protected] zu erreichen ist. Den Eigentümern der betroffenen Baulücken gingen in den kommenden Tagen darüber hinaus noch gesonderte Informationen zum Entwicklungsprogramm und den Fördermöglichkeiten zu.