Land fördert Erhalt von Denkmälern – Unterstützung auch für Privatpersonen, die im Denkmal leben

Die Förderung ist sowohl für Kulturstätten als auch private Objekte vorgesehen.
Die Förderung ist sowohl für Kulturstätten als auch private Objekte vorgesehen. (Bild: Landesamt für Denkmalpflege)

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Im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 fördert das Land mit rund 5,3 Millionen Euro den Erhalt und die Sanierung von 68 Kulturdenkmalen. Gefördert werden kirchliche, kommunale und private Vorhaben.

Zum Erhalt und zur Sanierung von 68 Kulturdenkmale in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insgesamt 5,3 Millionen Euro freigegeben. Diese werden aus Landesmitteln finanziert, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

„Nichts prägt so sehr das Gesicht unserer Dörfer und Städte wie ihre Gebäude. Sie berichten aus den unterschiedlichsten Zeiten und stiften damit Identität und Heimat. Dank einer Vielzahl engagierter Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer kann so unser kulturelles Erbe auch für künftige Generationen erhalten bleiben“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.

Im Rahmen dieser ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 entfallen rund 39,7 Prozent der Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 38,2 Prozent auf solche von Kirchen und 22,1 Prozent auf Vorhaben von Kommunen.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Gefördert werden sollen beispielsweise die Außensanierung der Nordseite und des Chors der Evangelischen Stadtkirche in Stuttgart-Bad Cannstatt mit 257.900 Euro, die Außensanierung des Natursteinmauerwerks der Kapelle St. Gangolf in Bühlertann mit 26.910 Euro, die Instandsetzung der Fassade sowie des Turmdachs der Evangelischen Kirche Eisingen mit 55.490 Euro, die Inneninstandsetzung der Katholischen Pfarrkirche St. Borromäus in Bühl mit 76.720 Euro, die Restaurierung der Fialen auf der Südseite der Evangelischen Marienkirche in Reutlingen mit 37.300 Euro und die Sanierung der Innenausstattung der Kirche St. Blasius in Ehingen mit 126.140 Euro.

Auch kommunale Maßnahmen befinden sich in dieser ersten Tranche. So sind zum Beispiel für die Sanierung einzelner Kaskadenbecken auf dem Friedrichsplatz in Mannheim 473.470 Euro, für die Gesamtinstandsetzung der Kapelle im Bergfriedhof in Karlsruhe-Durlach 216.230 Euro, für die Fassadeninstandsetzung Süd und Dachwartungsarbeiten in der Hauptstätter Straße in Stuttgart 48.900 Euro und für die Sicherung, Konservierung, Reparatur, Rekonstruktion bauzeitlicher Elemente an Fassaden, Treppenhäusern, Fenster und Türen in der Vatikansiedlung in Stuttgart 44.310 Euro vorgesehen.

Zuwendungen erhalten ebenfalls private Vorhaben, beispielsweise für die Sanierung und Restaurierung der Innenräume eines Bauernhauses in Elzach-Yach, für die Gesamtinstandsetzung eines Wohnhauses in Schriesheim, für die Sanierung der straßenseitigen Fassaden eines Mehrfamilienhauses in Mannheim, für die Gesamtinstandsetzung zweier historischer Gebäude in Wertheim, für die Sanierung des Mittelteils des Daches der Burg- und Schlossanlage in Krautheim, für den Umbau und die Instandsetzung zum Wohnhaus des ehemaligen Gasthauses Lamm in Bissingen an der Teck und für die Sanierung eines Kleinbauernhauses in Deggenhausertal-Untersiggingen.

Land fördert Denkmale seit über 40 Jahren

Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.