Kreisimpfzentrum Bodenseekreis: Mehr Personenkreise nun impfberechtigt

Impfung / Symbolbild
Impfung / Symbolbild (Bild: Gustavo Fring von Pexels)

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Auch im Impfzentrum des Bodenseekreises können nun weitere Personenkreise als bisher eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Impfberechtigt sind nach Maßgabe des Landes Baden-Württemberg jetzt eine ganze Reihe Personen- und Berufsgruppen, die entweder selbst bestimmte Gefährdungsmerkmale haben oder direkt mit besonders vulnerablen Menschen umgehen.

Dazu zählen auch bestimmte Personengruppen zwischen 18 bis einschließlich 64 Jahren mit hoher Priorität laut Corona-Impfverordnung (bisher ist in Baden-Württemberg zunächst die Gruppe mit höchster Priorität impfberechtigt), wenn sie aktiv in der Betreuung von Kindern, Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung tätig sind. Entscheidend ist dabei aber nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe oder Institution, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Diese soll auf dem landeseinheitlichen Arbeitgebernachweis-Formular bescheinigt sein, das auch auf der Impf-Webseite des Bodenseekreises heruntergeladen werden kann.

Personen ab 80 Jahre und bisher bereits impfberechtigte Personenkreise haben selbstverständlich weiterhin die Berechtigung, sich für eine Impfung anzumelden.

Personen unter 65 Jahre erhalten grundsätzlich den Impfstoff des Herstellers Astrazeneca. Dieser ist aktuell nur bis zu dieser Altersgrenze zuglassen, sodass der Kreis der Impfberechtigten auf bestimmte Gruppen jüngerer Menschen ausgeweitet werden konnte, ohne dadurch für Personen höheren Alters den Zugang zur Impfung zu verschlechtern. Das medizinische Personal des Impfzentrums und der mobilen Impfteams entscheidet auf Grundlage der Zulassungen sowie organisatorischer Notwendigkeiten, welcher Impfstoff verabreicht wird. Darüber wird im Aufklärungsgespräch informiert. Eine Wahl- oder Wunschmöglichkeit bezüglich des Impfstoffes gibt es nicht.

Das Landratsamt Bodenseekreis ruft insbesondere die neu hinzugekommenen impfberechtigten Personenkreise bis 64 Jahre auf, sich um einen Impftermin zu bemühen. Die Anmeldung erfolgt über das landeseinheitliche System der Tel. 116117 (ohne Vorwahl) oder online über www.impfterminservice.de Auf das Anmeldesystem und die Terminvergabe hat das Landratsamt Bodenseekreis beziehungsweise das Kreisimpfzentrum allerdings keinen Einfluss.

Alle Infos über die aktuell impfberechtigen Personenkreise sowie Unterlagen und praktische Hinweise zum Kreisimpfzentrum Bodenseekreis unter www.bodenseekreis.de/corona-impfung

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)