Kostenlose Mund-Nasen-Masken nicht vor Mitte Dezember: Unnötigen Andrang in den Apotheken bitte vermeiden

Kostenlose Mund-Nasen-Masken nicht vor Mitte Dezember: Unnötigen Andrang in den Apotheken bitte vermeiden
(Bild: LAV)

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Stuttgart – Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) appelliert an die Bevölkerung, in den kommenden Tagen noch nicht nach kostenfreien Masken in den Apotheken nachzufragen. Am Mittwoch hatte Bundesminister Jens Spahn angekündigt, rund 27 Millionen Bundesbürger noch vor Weihnachten mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken auszustatten. Die Ausgabe dieser Masken soll über die öffentlichen Apotheken erfolgen. In einem ersten Schritt sollen die bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger noch im Dezember drei Masken erhalten. Weitere Masken soll es dann mit speziellen Bezugsscheinen im neuen Jahr geben. Die entsprechende Verordnung, die alle Details regelt, ist allerdings noch nicht erlassen und liegt derzeit nur als Entwurf vor.

LAV-Pressesprecher Frank Eickmann: „Die Abgabe der Masken an die bezugsberechtigten Personen kann erst erfolgen, wenn die Verordnung tatsächlich in Kraft getreten ist.“ Damit ist nach derzeitigem Stand frühestens ab dem 15. Dezember zu rechnen. Bis dahin ist die für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger angekündigte, im ersten Schritt kostenfreie Abgabe der Masken, noch nicht möglich.

Die Apotheken können und dürfen derzeit die geplante Maskenabgabe noch nicht leisten. Im gemeinsamen Interesse, die Ausbreitung des Corona Virus zu bekämpfen, bitten wir deshalb die Bevölkerung dringend, unnötige Wege in die Apotheke in den kommenden Tagen und bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu vermeiden. Die Masken werden nicht vor Monatsmitte in den Apotheken abgegeben werden können. “ Zusätzlich bräuchten die Apotheken wenigstens die ohnehin schon sehr geringe Vorlaufzeit von nur wenigen Tagen, um sich organisatorisch und logistisch auf diese Herkulesaufgabe vorzubereiten.

(Landesapotheker-Verband, Stand 10.12.20)