Kostenfreie Schutzmasken für ALG-II-Empfänger nur noch bis 6. März

Kostenlose Schutzmasken
Kostenlose Schutzmasken (Bild: Bayerischer Apothekerverband e.V.)

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München – Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben gesetzlich Anspruch auf kostenlose FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Schutzfunktion. Die Masken können sie gegen Vorlage eines Berechtigungsschreibens und des Personalausweises in jeder öffentlichen Apotheke holen. Pro Schreiben gibt es zehn Masken, eine Eigenbeteiligung fällt nicht an. Das Berechtigungsschreiben ist nur noch bis 6 März gültig.

„Wir empfehlen, dieses Schreiben unbedingt noch in der ersten März-Woche einzulösen“, sagt Josef Kammermeier, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e.V. (BAV). „Ab 7. März ist es nicht mehr gültig. Apotheken können dann keine Masken mehr dafür abgeben.“ Dies ist selbst dann der Fall, wenn das Berechtigungsschreiben, das von den Krankenkassen verschickt wird, noch gar nicht bei den Empfängern angekommen sein sollte. Kammermeier: „Wenn der Brief erst nach dem 6. März eintrifft, hat er leider seine Gültigkeit verloren.“

Auch Personen mit bestimmten Risikoerkrankungen oder ab 60 Jahren müssen eine Frist beachten: Der zweite Berechtigungsschein, den diese per Post erhalten haben, ist noch bis 15. April gültig. Sie erhalten dafür in der Apotheke sechs Masken, der Eigenanteil beträgt zwei Euro. Die Frist für Berechtigungsschein 1 ist bereits am 28. Februar abgelaufen.

Apotheken gut mit Schutzmasken bevorratet

„Die Apotheken im Freistaat sind für die Nachfrage auf jeden Fall gewappnet“, sagt Josef Kammermeier. „Die Lagerbestände sind gut. Und durch die bewährte Logistik ist eine schnelle Nachlieferung von Masken in ausreichender Menge möglich.“ Weiter weist Kammermeier darauf hin, dass die Masken nur eine zusätzliche Schutzfunktion haben. „Den besten Schutz bieten die Impfungen. Jeder, der Gelegenheit dazu hat, sollte sich impfen lassen, sobald es möglich ist“, sagt Kammermeier. Auch alle anderen Maßnahmen sollen weiter berücksichtigt werden. Dazu zählen Abstand halten, häufiges Händewaschen, Desinfizieren und Lüften.