Kontrolle von Badegewässern in Leutkirch

Kontrolle von Badegewässern in Leutkirch
(Symbolbild: pixabay)

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Welche Badegewässer sollen regelmäßig durch das Gesundheitsamt kontrolliert werden? Vorschläge dafür werden gesucht.

Der nächste Sommer kommt bestimmt. Und damit auch die nächste Badesaison.

Damit der Badespaß auch ungetrübt bleibt, werden die offiziellen Badegewässer in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU nach einheitlichen Kriterien kontrolliert und bewertet. Im Landkreis Ravensburg erfolgt dies durch das Gesundheitsamt fünfmal je Badesaison im vierwöchigen Abstand.

Zu den offiziellen EU-Badegewässern im Bereich der Stadt Leutkirch gehören:

  • Stadtweiher
  • Moorfreibad Herlazhofen
  • Ellerazhofer Weiher

§ 11 der Badegewässerverordnung sieht vor, die Öffentlichkeit bei der Erstellung, Überprüfung oder Aktualisierung der Liste der zu überwachenden Badegewässer zu beteiligen. Zu diesem Zweck können Vorschläge und Anregungen bei der Stadt Leutkirch, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Marktstraße 26, 88299 Leutkirch im Allgäu vorgebracht werden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Haag unter der Telefon 07561 87-159 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.leutkirch.de.