Kontrollaktion der Corona-Quarantäne zeigt Regelverstöße auf

Quarantäne / Covid-19 / Symbolbild
Quarantäne / Covid-19 / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Friedrichshafen (wb) – Quarantäne-Pflicht wegen Corona-Verdacht heißt, dass man sich zuhause aufhalten muss. Wer dies nicht tut, gefährdet nicht nur andere, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb hat das Land flächendeckend alle Ortspolizeibehörden zu einer erneuten Schwerpunktaktion aufgerufen, teilt die Stadt Friedrichshafen mit.

Am Mittwoch, 9. und Donnerstag, 10. Dezember sollten möglichst alle Personen, die aufgrund einer Corona-Infektion oder als Kontaktperson ersten Grades in Quarantäne sind, überprüft werden. Von den rund 300 Personen, die an beiden Tagen in Friedrichshafen kontrolliert wurden, wurde der überwiegende Teil telefonisch erreicht oder zuhause angetroffen.

„Es war eine große Herausforderung für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in nur zwei Tagen so viele Personen zu kontrollieren“ sagt Hans-Jörg Schraitle, Leiter des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung. Zwei Tage lang kontrollierten seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst telefonisch, ob die Quarantäne-Pflicht eingehalten wird. 41 von 300 Personen konnten nicht erreicht werden. Sie wurden aber bis auf wenige Ausnahmen bei der anschließenden Vor-Ort-Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst zuhause angetroffen.

Bei der Kontrollaktion wurden insgesamt acht Verstöße festgestellt, bei welchen die Personen zuhause nicht angetroffen werden konnten. Darunter befanden sich auch drei positiv getestete Personen. Eine dieser Personen ist inzwischen wieder aus der Quarantäne entlassen. Weitere zwei Personen konnten an der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden. Hier wird von Seiten des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung nachgeforscht. Den Personen, die gegen die Quarantäne-Anordnung verstoßen haben, droht nun ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro bei nicht unverzüglichem Begeben in die Quarantäne, der Regelsatz beläuft sich hier auf 200 Euro. Bei einem Verstoß wegen vorzeitigem Verlassen aus der Quarantäne liegt das Bußgeld bei bis zu 1.500 Euro, der Regelsatz liegt bei 130 Euro.

Für die zeitintensiven Kontrollen waren im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt rund 14 Stunden im Einsatz. Der Gemeindevollzugsdienst war zusätzlich mit fünf Mitarbeitern insgesamt 16,5 Stunden für die Vor-Ort-Kontrollen im Einsatz, schreibt die Stadt in ihrer Pressemitteilung.

Mit der im Vorfeld angekündigten Schwerpunktaktion wollte das Land erreichen, dass die Bevölkerung ein weiteres Mal darauf aufmerksam gemacht wird, wie wichtig es gerade in der jetzigen Situation ist, die geltenden Corona-Regeln und hier vor allem die Corona-Verordnung Absonderung zu beachten. „Es ist völlig unverantwortlich, wenn die Quarantäne nicht eingehalten wird. Hier geht es nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um die Gesundheit und das Leben der Mitmenschen“, sagt Hans-Jörg Schraitle. Bei den regulären Kontrollen wurde bisher ein Verstoß festgestellt. Aufgrund des Ergebnisses der zweitägigen Kontrollaktion sollen die Stichproben künftig verstärkt werden.