Koalitionsvertrag BW: Wahlrecht ab 16

Die neue Koalition will das Wählen bei Landtagswahlen auf 16 Jahre herabsetzen.
Die neue Koalition will das Wählen bei Landtagswahlen auf 16 Jahre herabsetzen. (Bild: Pixabay)

Stuttgart (dpi) – Das schon lange von Jugendverbänden und mehreren Parteien geforderte Wahlrecht bei der Landtagswahl ab 16 Jahren kommt, darauf haben sich Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Vorausgegangen waren jahrelange Debatten über das Thema.

Für Jugendverbände, Jugendgemeinderäte und insgesamt für Jugendliche ist die Herabsetzung des Wahlrechts für Landtagswahlen auf 16 Jahre fast schon historisch. In Baden-Württemberg galt bisher, dass man zwar ab 16 Jahren bei Kommunal- und Kreistagswahlen wählen durfte, eine Beteiligung an der Landtagswahl war hingegen erst ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Aufgrund des neuen Vorhabens dürfen ab 2026 über 16 Jährige bei der Landtagswahl mitwählen.

Grüne kündigten im September 2020 an, Wahlrecht generell abesenken zu wollen

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Andreas Schwarz, hatte in einem SWR Interview vom September 2020 angekündigt, dass die Grünen das Wahlrecht generell auf 16 absenken wollen. Doch nicht nur das: auch solle man ab 16 Jahren das Recht haben, zur Wahl anzutreten.

Die erste Hürde zur Absenkung des Wahlrechts hatte die damals Grün-Rote Landesregierung 2014 beschlossen. Von da an konnten über 16 Jährige bei der Kommunal- und Kreistagswahl mitwählen. Nun folgt die Absenkung auf Landesebene.

So heißt es im Koalitionsvertrag: „Das Wahlalter für das aktive Wahlrecht bei der Landtagswahl wird auf 16 Jahre abgesenkt“. Eine Kandidatur ist allerdings nach wie vor erst ab 18 möglich.