Klage von Flüchtling gegen das Land teilweise stattgegeben

Klage von Flüchtling gegen das Land teilweise stattgegeben
Auf der Richterbank liegt am ein Richterhammer aus Holz. (Uli Deck/dpa/Illustration/Archivbild)

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Stuttgart (dpa/lsw) – Die Klage eines Flüchtlings gegen das Land Baden-Württemberg wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt hatte teilweise Erfolg (Az.: 1 K 9602/18). So stellte das Gericht in einer Entscheidung am Freitag fest, dass die «Personenfeststellung, das Betreten und Durchsuchen des Zimmers des Klägers, das Durchsuchen und das Festsetzen des Klägers unter Anlegen von Einmal-Handschließen», rechtswidrig gewesen sei, wie es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart hieß.

Die Maßnahmen der Polizei bei der Razzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen im Mai 2018 seien unverhältnismäßig gewesen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie stellten fest, dass das Zimmer des Mannes in der Flüchtlingsunterkunft für sie keine Wohnung im Sinne des Grundgesetzes darstelle. Der Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht sei dennoch «nicht angemessen» gewesen. Dabei habe das Gericht auch berücksichtigt, dass die Polizei das Zimmer des Mannes um 5.19 Uhr und damit nachts betreten habe.

Die Klage des Mannes gegen die polizeilichen Maßnahmen bei seiner Abschiebung im Juni 2018 hatte dagegen keinen Erfolg. Auch hier war die Polizei in das Zimmer des 31-jährigen Flüchtlings gekommen und hatte ihn später mit Gewalt in ein Polizeiauto gebracht. Diese Maßnahmen waren aus Sicht des Gerichts «zur Durchsetzung der Ausreisepflicht gerechtfertigt».

Lediglich das zeitweise Einbehalten des Geldbeutels des Mannes rügten die Richter in ihrer Entscheidung. In einer mündlichen Verhandlung hatten am Donnerstag der Kläger und als Zeugen an den Einsätzen beteiligte Polizisten ihre Eindrücke der beiden Einsätze geschildert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.