Kinder können für die Grundschule angemeldet werden

Konstanzer Eltern können ihre Kinder nun für die Grundschule anmelden.
Konstanzer Eltern können ihre Kinder nun für die Grundschule anmelden. (Bild: Stadt Konstanz)

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Konstanz – Mit Beginn des neuen Schuljahres werden – laut städtischer Mitteilung – Kinder schulpflichtig, die vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 geboren wurden. Sie müssten bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Selbst wenn ein Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs gestellt wurde, sind die Kinder – so die Stadt weiter – an der Grundschule anzumelden. Sollte das Kind geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sein, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, könne dort ein Antrag auf Zurückstellung des Schuleintritts gestellt werden.

Kinder, die zuletzt vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, müssten nun neu angemeldet werden. Kinder, die vom 1. August 2015 bis 30. Juni 2016 geboren wurden, können im Rahmen der flexiblen Einschulung ebenfalls angemeldet werden, sofern die Schulfähigkeit festgestellt ist.

Bei der Anmeldung ist auf die gängigen Hygienevorschriften zu achten. Sie ist am 22., 23. oder 24. Februar, jeweils von 15 bis 18 Uhr möglich. Über abweichende Anmeldezeiten und andere Möglichkeiten der Anmeldung informieren die Grundschulen direkt. Weitere Informationen zu mitzubringenden Unterlagen und Sonderregelungen sind auf www.konstanz.de hinterlegt.